Welche Schäden deckt eine Hausratversicherung ab? Welche nicht?
Was deckt die Hausratversicherung ab?
Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Eigentum befinden wie z. B. sämtliche Möbel, Kleidung, Teppiche, Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck oder Antiquitäten, Elektrogeräte, Computer und Fernseher, Geschirr oder Spielsachen. Die Hausratversicherung gibt Ihnen Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überspannungsschäden bei Gewitter, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Daher sollten diese Schäden in der Versicherung unbedingt enthalten sein.
Die Versicherung ersetzt die geschädigten Gegenstände zum sogenannten Neuwert oder Zeitwert. Nicht abgedeckt sind Schäden an den fest verbundenen Gebäudeteilen wie z. B. Türen, Fenstern, Treppen usw. sie werden durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Doch wie bestimmen Sie die Deckungssumme für Ihre Versicherung? Eine Faustregel empfiehlt, 650 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen. Möchten Sie aber die Deckungssumme möglichst exakt ermitteln, kommen Sie um eine Wertaufstellung nicht herum. Das bedeutet, Sie müssen alle Gegenstände Ihrer Wohnung mit deren Neuwert auflisten.
Was Sie zusätzlich absichern können
Fahrradbesitzer können in Ihren Hausrattarif auch Fahrraddiebstahl einschließen und Fischliebhaber nutzen den Zusatzbaustein für das Aquarium. Wenn Sie wertvolles Glas, verglaste Möbel und Glastüren besitzen, dann können Sie eine Zusatzversicherung gegen Glasbruch abschließen. Diese Zusatzbausteine müssen extra versichert werden und erhöhen je nach Tarif den Beitrag Ihrer Versicherung.
Mit der Hausratversicherung umziehen
Wenn Sie den Umzug rechtzeitig melden, ist das Thema Hausratversicherung kein Problem. Der Versicherungsschutz bleibt noch einige Wochen für die alte Wohnung bestehen, sodass Sie genug Zeit für den Umzug haben, und überträgt sich dann automatisch auf die neue Wohnung. In dieser Zeit besteht also für beide Wohnungen ein Versicherungsschutz! Sollten Sie Ihren Wohnraum vergrößern, teilen Sie auch dies der Versicherung mit. Denn größere Wohnungen verleiten garantiert zu Neuanschaffungen. Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, benötigen Sie selbstverständlich auch nur eine Versicherung. In diesem Fall müssen Sie wissen, dass immer nur die zuletzt abgeschlossene Versicherung gekündigt werden kann.