Beerdigungskosten: Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?

Ein Todesfall in der Familie bedeutet für die Angehörigen nicht nur emotionalen Kummer. Auch die Kosten für eine Beerdigung, wie Sarg oder Urne, Trauerfeier, Grabstein oder Grabstätte, können zu einer Belastung werden, denn nahe Verwandte sind zur Übernahme der Bestattungskosten eines Verstorbenen verpflichtet. Das wirft die Frage nach Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung auf, denn eine Beerdigung kann teuer werden. Ob es das Sterbegeld vom Staat noch gibt, welche weiteren Todesfallleistungen beantragt werden können und wie Sie selbst für den eigenen Sterbefall vorsorgen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gibt es einen Anspruch auf Sterbegeld vom Staat?

Früher wurden im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell unterstützt und erhielten von den gesetzlichen Krankenkassen Sterbegeld als Zuschuss zu den Beerdigungskosten. Seit 2004 wurde diese Leistung eingestellt und es gibt vom Staat kein Sterbegeld mehr. Seitdem müssen Angehörige die Kosten für die Bestattung eines nahen Verwandten selbst tragen bzw. muss jeder für den eigenen Todesfall selbständig vorsorgen.

Gesetzliches Sterbegeld heute

Einige wenige Berufsgruppen haben weiterhin ein Anrecht auf ein gesetzliches Sterbegeld vom Staat:

Beamte
Laut Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder erhält ein Hinterbliebener oder eine sonstige Person, die die Bestattungskosten eines Beamten trägt, ein pauschales Sterbegeld in Höhe der 2-fachen monatlichen Bezüge des Verstorbenen (Ausnahmen gelten u.a. in Bremen und Baden-Württemberg).

Angestellte im Öffentlichen Dienst
Auch die Lebens- bzw. Ehepartner oder die Kinder von verstorbenen Angestellten im Öffentlichen Dienst von Bund und Ländern (TVöD/TV-L) haben einen Anspruch auf Sterbegeld. Die Höhe des Sterbegeldes entspricht dem Tabellenentgelt, das der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat und wird für den laufenden sowie für die zwei darauffolgenden Monate weiter ausbezahlt.

 

Gibt es Sterbegeld von der Krankenkasse?

Noch bis 2003 haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld an Hinterbliebene als Zuschuss zu den Bestattungskosten bezahlt. Diese Leistungen wurden vom Gesetzgeber allerdings ersatzlos gestrichen mit der Begründung, dass Bestattungskosten eine versicherungsfremde Leistung darstellen, die nach dem Tod des Versicherten an einen Dritten gezahlt wurden. Es gibt auch keinen Zuschuss von Seiten der Krankenkasse zu Beerdigungskosten.

Sterbegeld gibt es heute lediglich von der gesetzlichen Unfallversicherung, falls ein Arbeitnehmer einen tödlichen Arbeitsunfall hat, einen tödlichen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte oder eine tödliche Berufskrankheit erleidet. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zahlt in dem Fall ein Siebtel der jährlichen Bezugsgröße (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung) an die Hinterbliebenen.

 

Wie hoch ist der Anspruch auf Sterbegeld für Rentner?

Für Rentner gibt es Sterbegeld im ursprünglichen Sinne ebenfalls nicht mehr. Allerdings erhalten hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartner von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag das sogenannten „Sterbevierteljahr“. Hierbei handelt es sich um die Auszahlung des monatlichen Rentenanspruchs (100%) des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes für weitere drei Monate an den hinterbliebenen Ehe- bzw. Lebenspartner. Danach kann ein Anspruch auf die kleine oder die große Witwenrente geltend gemacht werden, insofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

 
Wie kann ich für den eigenen Todesfall vorsorgen?

Seit der Abschaffung des gesetzlichen Sterbegeldes muss jeder selbständig für den eigenen Todesfall vorsorgen oder Verwandte müssen die Aufwendungen für die Beerdigung übernehmenDamit die Familie vor der finanziellen Belastung geschützt ist, bietet sich eine frühzeitige private Sterbevorsorge an, die die Kosten für eine Bestattung ausreichend abdeckt. Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung sichern Sie die Kosten für Ihre Bestattung durch die vertragliche Vereinbarung einer entsprechenden Versicherungssumme ab. Im Todesfall erhält eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson (Begünstigter) das Geld, um die Aufwendungen für Ihre Bestattung zu begleichen.

Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsvorsorge ist eine Versicherung, die Sie entweder direkt bei einem Bestatter oder bei einer Versicherung abschließen können. Hier legen Sie bereits zu Lebzeiten alle Maßnahmen für Ihre Beerdigung fest und vereinbaren eine entsprechende Versicherungssumme, die nach Ihrem Tod direkt an das ausführende Bestattungsunternehmen ausbezahlt wird und alle Kosten für Ihre geplante Beerdigung abdeckt.


TIPP
Die Kosten für eine Beerdigung können je nach Ihren individuellen Bestattungswünschen ganz unterschiedlich ausfallen. In nur wenigen Minuten können Sie online eine Bestattungsverfügung erstellen und einen ersten Überblick über die zu erwartenden Kosten erhalten.


INFO
Noch mehr Infos über die Möglichkeiten und Kosten für eine privaten Sterbevorsorge erhalten Sie in unserem Beitrag „Sterbevorsorge einfach erklärt: So planen Sie für später.“


 

Fazit: 
Beerdigungskosten: Gibt es noch STerbegeld vom Staat?

Da es seit 2004 kein staatliches Sterbegeld mehr von der Krankenkasse gibt, muss jeder selbst für den eigenen Todesfall vorsorgen. Ist dies nicht der Fall, müssen nahe Verwandte die Aufwendungen für die Bestattung eines Verstorbenen übernehmen. Mit einer Sterbegeldversicherung oder eine Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Liebsten vor der finanziellen Belastung schützen und Ihre persönliche Sterbevorsorge selbst in die Hand nehmen. Die Sterbegeldversicherung deckt die Kosten Ihrer Bestattung entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme ab, während Sie mit einer Bestattungsvorsorge bereits zu Lebzeiten Maßnahmen für Ihre Beerdigung planen und finanziell absichern.

 

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