Sterbevorsorge einfach erklärt: So planen Sie für später.

Heute schon an später denken: Die eigene Beerdigung im Voraus zu planen, löst bei vielen Menschen Unbehagen aus. Doch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem eigenen Ableben bewahrt nicht nur Ihre Angehörigen vor zusätzlichem Kummer, sondern ermöglicht Ihnen Ihren letzten Weg ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gehen. Warum Sie Ihre individuelle Sterbevorsorge schon frühzeitig planen sollten, lesen Sie hier.

Was ist Sterbevorsorge?

Um Ihre Liebsten zu entlasten, sollten Sie noch zu Lebzeiten selbst entscheiden, was nach Ihrem Tod passiert. Der Begriff Sterbevorsorge umfasst alle Bereiche, die im Todesfall greifen und die daher schon frühzeitig entschieden und/oder organisiert werden sollten:

  • Patientenverfügung
  • Nachlass
  • Testament
  • Beerdigung

Welche Möglichkeiten der Sterbevorsorge gibt es?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie für den Trauerfall vorsorgen können. Erstellen Sie am besten eine Checkliste mit allen notwendigen Schritten zur Klärung Ihrer Angelegenheiten und informieren Sie auch Ihre Familie über Ihre Entscheidungen, damit für alle Sicherheit und Klarheit besteht.

Patientenverfügung

Für Ihre Patientenverfügung sollten Sie sich medizinisch und rechtlich über die verschiedenen Optionen der einzelnen Maßnahmen aufklären lassen. Eine individuelle Beratung bieten Ihnen folgende Anlaufstellen:

  • Verbraucherzentrale
  • Kirche
  • Hospize
  • Hausarzt
  • Notar

Zwar muss eine Patientenverfügung nicht notariell beglaubigt sein, denn Ihre Unterschrift auf dem Dokument reicht für dessen Gültigkeit aus, allerdings müssen exakte Anweisungen für einzelne Maßnahmen formuliert werden.

Tipp:
Konkrete Textbausteine zu den Maßnahmen in der Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.

Nachlass und Testament

Je nach Ihrer individuellen Lebens- und Familiensituation berät ein Anwalt oder Notar Sie erbrechtlich zur Regelung Ihres Nachlasses und Ihres Testaments. Informieren Sie sich auch über sinnvolle Vorsorgemaßnahmen im Krankheitsfall – wie zum Beispiel eine Bankvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht für einen Angehörigen, der im Zweifelsfall in Ihrem Sinne entscheidet.

Info:
Sie können Ihr Erbe auch schon zu Lebzeiten an Ihre Hinterbliebenen übertragen, zum Beispiel durch Schenkung. Unter Einhaltung der entsprechenden Freibeträge geht das sogar steuerfrei.

Beerdigung

Ihre Wünsche für eine Beisetzung können Sie frühzeitig festlegen. Vom Blumenschmuck, über die Sarg- bzw. Urnenauswahl bis hin zur Traueranzeige gilt es viele Details zu klären. Damit die Beerdigung auch nach Ihren Vorgaben umgesetzt wird, geben Sie die Verantwortung in vertrauensvolle Hände. Dazu haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  • Schriftliche Festlegung der Beerdigungsdetails  für die Hinterbliebenen (Bestattungsverfügung*)
  • Direkte Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
  • Abschluss einer Versicherung zur Sterbevorsorge inklusive Vorsorgevertrag zur Bestattung (Bestattungsvorsorge) oder einer Sterbegeldversicherung

Für welche dieser Varianten Sie sich entscheiden, hängt letztlich auch von der Frage nach Hinterbliebenen, Ihrem Alter sowie Ihrem vorhandenem Budget für die Vorsorge und Bestattung selbst ab.

*Tipp: Unter folgendem Link können Sie sich eine Mustervorlage für eine Bestattungsverfügung runterladen: https://www.bestattungen.de/images/pdf/kremationsverfgung.pdf

Wie hoch sind die Kosten für die Sterbevorsorge?

Patientenverfügung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Erstellung und Aufbewahrung einer Patientenverfügung, die jeweils mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind. Eine Patientenverfügung können Sie selbständig und kostenlos erstellen und zu Hause aufbewahren. Empfehlenswert ist dann allerdings eine Kopie bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Noch besser: Tragen Sie Ihre Patientenverfügung beim Zentralen  Vorsorgeregister ein (circa 26 Euro). Sollten Sie Fragen zu einzelnen Maßnahmen klären wollen, zum Beispiel mit Ihrem Hausarzt, kann Ihnen dieser Beratungsgebühren in Rechnung stellen. Sie können Ihre Patientenverfügung auch komplett von Ihrem Hausarzt aufsetzen lassen und beim Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Dann belaufen sich die Kosten auf circa 150-190 Euro. 

Achtung:
Die Kosten für eine Patientenverfügung sind keine Gesundheitsleistung und werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Nachlass und Testament

Für die erbrechtliche Beratung Ihrer Nachlassregelung durch einen Anwalt schließen Sie eine Honorarvereinbarung ab. Diese kann als Zeithonorar nach tatsächlich angefallenem Aufwand oder als Pauschalhonorar berechnet werden. Das Aufsetzen eines Testaments durch einen Notar hingegen ist nach einer Gebührenordnung geregelt und richtet sich nach der Höhe des Nachlasswertes zum Zeitpunkt der Testamentserstellung.

Beispiel:
Bei einem Einzeltestament mit einem Nachlasswert in Höhe von 10.000 Euro fallen 75 Euro an, für 50.000 Euro sind es 165 Euro Gebühr.

Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorgeversicherung

Die Kosten einer Versicherung zur Sterbevorsorge variieren je nach Ihren individuellen Bestattungs-Wünschen. Im Allgemeinen liegen die Ausgaben für eine Bestattung zwischen 5.000 - 8.000 EUR. Je früher Sie mit der Einzahlung in eine Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgevertrag beginnen, desto niedriger fallen die monatlichen Beiträge aus. 

Beispiel Sterbegeldversicherung:
Versicherungssumme: 6.000 Euro
Alter Versicherungsbeginn: 50 Jahre
Monatlicher Beitrag: circa 25 Euro

Tipp:
Informieren Sie sich in unserem Beitrag über Beerdigungskosten, mit welchen konkreten Kosten Sie für eine Bestattung rechnen können. 

Welche Versicherung deckt die Kosten für die Beerdigung ab?

Um die Beerdigungskosten zu finanzieren, gibt es verschiedene Optionen. Zum einen können Sie privat mit Hilfe eines Sparplans monatlich Geld zur Seite legen. Der Nachteil ist, dass Sie im Zweifelsfall nicht ausreichend Kapital angespart haben, um für alle anfallenden Kosten aufzukommen. Für eine garantierte Abdeckung aller Ausgaben lohnt sich eine Versicherung zur Vorsorge:

  • Sterbegeldversicherung
  • Bestattungsvorsorgeversicherung

Unterschied Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorgeversicherung

Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie für die finanzielle Seite einer Beerdigung. Im Todesfall bezieht eine von Ihnen bestimmte Person die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, um alle Kosten der Bestattung zu begleichen.

Bestattungsvorsorgeversicherung

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag vereinbaren Sie mit einem Bestattungsinstitut bereits alle Maßnahmen und Details der Beerdigung. Im Todesfall gilt dann der Bestatter als Bezugsberechtigter der Versicherungssumme und führt die Bestattung in Ihrem Sinne durch. Sie können diese Versicherung bei einem Bestatter oder einem Versicherungsunternehmen abschließen. Ihren Angehörigen bleiben dadurch die finanziellen Sorgen und organisatorische Aspekte im Trauerfall erspart.

Wann und für wen lohnt sich eine Versicherung?

Ob Sie einen Vertrag zur Sterbevorsorge bei einer Versicherung machen sollten, hängt ganz von Ihrem finanziellen Bedarf ab und welche Regelungen Sie mit Ihren Hinterbliebenen für eine Beerdigung treffen können. Generell liegt das Eintrittsalter für eine Sterbegeldversicherung oder eine Bestattungsvorsorgeversicherung zwischen 40 und 80 Jahren. Eine Gesundheitsprüfung wird in den meisten Fällen nicht verlangt.

Zusammenfassung: Sterbevorsorge.

  • Denken Sie heute schon an später: Nehmen Sie Ihre Sterbevorsorge frühzeitig in die eigene Hand.
  • Klären Sie wichtige Details zu Ihrer Patientenverfügung, Ihrem Nachlass sowie Ihrem Testament und lassen Sie sich professionell beraten, zum Beispiel durch einen Notar.
  • Planen Sie Ihre Beerdigung schon jetzt ganz nach Ihren Vorstellungen und übergeben Sie die Verantwortung zur Durchführung in vertrauensvolle Hände, zum Beispiel durch ein Bestattungsunternehmen.
  • Entlasten Sie Ihre Angehörigen: Sorgen Sie für eine finanzielle Abdeckung der Beerdigungskosten durch einen Vertrag zur Sterbegeldversicherung oder einer Bestattungsvorsorgeversicherung.

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