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Der Schutz für vier Beine - die Hundehalter-Haftpflichtversicherung

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Sechster Juni 2015: Der Tag des Hundes wird in ganz Deutschland gefeiert. Laut dem GDV lebten in diesem Jahr etwa sieben Millionen Hunde im Land. 70 Prozent davon waren versichert. Insgesamt zahlten Versicherer 2015 für durch Hunde verursachte Schäden 80 Millionen Euro. So putzig die Vierbeiner auch oft sein mögen: Sie können ihren Besitzer teuer zu stehen kommen. Hier kommt die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Der Rahmen

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor allen Schadensersatzforderungen, die aus Aktionen Ihres Hundes resultieren. Da das Gesetz regelt, dass jeder Hundebesitzer – wenn nötig, mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen – für durch seinen Hund verursachte Schäden aufkommen muss, kann ein solcher Fall existenzgefährdend enden. Dabei ist es egal, ob der Hundehalter mitverantwortlich ist oder nicht. Er trägt die Verantwortung für den Hund, das reicht aus.

Grundsätzlich bezahlt die Versicherung Ihnen bis zum ausgemachten Versicherungsbetrag alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht hat. Dazu kommen wahlweise noch weitere Zusatzbausteine, die Ihren Versicherungsschutz erweitern und die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein können. Sollten Sie mehrere Hunde besitzen, müssen Sie jeden davon einzeln versichern. Das funktioniert in einem Sammelvertrag.

Zusatzbausteine

Viele Versicherungen bieten neben dem standardisierten Versicherungstarif zusätzliche Policen an, die sich in den Vertrag integrieren lassen. In diesem Fall sind es die folgenden „Bausteine“:

Die Forderungsausfalldeckung deckt auch Schäden ab, die an Ihnen oder Ihrem Eigentum entstehen. Dies gilt, wenn ein fremder Hundehalter selbst weder versichert ist noch selbst zahlen kann. Ihre eigene Versicherung springt ein.

Bei Schäden an Mietsachen ist die Unterscheidung in der Police wichtig. Während manche Versicherer alle Objekte innerhalb eines Mietverhältnisses versichern, beschränken sich andere auf unbeweglichen Hausrat.

Einige Versicherer schließen außerdem einen Welpenschutz in ihre Verträge mit ein, der sechs bis zwölf Monate lang hält.

Auch Schäden durch grobe Verstöße gegen Halterpflichten wie das Anlegen einer Leine oder eines Maulkorbs können Sie versichern lassen.

Zuletzt können Sie Haftpflichtansprüche aus Schäden versichern, die durch Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren oder Trainings entstehen. Um die richtigen Klauseln und Zusatzleistungen für Ihren Tarif zu finden, eignet sich ein Vergleich verschiedener Policen.

Wenn Hasso zu viel tobt

Erkrankungen oder Verletzungen eines Hundes sind generell nicht in der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt, immerhin entstehen ja dadurch keine direkten Schäden am Eigentum anderer Menschen. Für diesen Fall ist eine zusätzliche Absicherung -Hundekrankenversicherung- nötig.

Eine weitere, eher spezielle Geschichte sind Deckschäden. Diese kommen auf, wenn eine Hündin ungewollt gedeckt wird. Folgendes Szenario: Hundehalter W mit Rüde X trifft auf Hundehalter Y mit Hündin Z. Hündin Z ist läufig, wird von Rüde X gedeckt. Nun stehen beide Hundehalter vor dem Problem, dass schon sehr bald Welpen A-F auf sie zukommen und versorgt werden müssen. Dem Halter der Hündin Z wird dabei zwar eine Mitschuld zugesprochen, aber zahlen muss W trotzdem. In diesem Szenario übernimmt die Versicherung von Hundehalter W sowohl die Kosten für die Abtreibung und den Tierarzt, als auch die für eine mögliche Aufzucht der Welpen.

Zuletzt ein paar Tipps

Nötig ist diese Versicherung, weil die private Haftpflichtversicherung nur kleinere Tiere mit einschließt. Beispiele dafür sind Katzen, Ziervögel oder Meerschweinchen. Wichtig zu beachten: Als Hundehalter zählt nicht immer nur der Besitzer. Auch eventuell eingespannte Hilfskräfte, die den Hund füttern oder pflegen, können unter Umständen als die Hundehalter gelten.

Der Preis Ihres Vertrags setzt sich aus der Anzahl der Hunde und deren Rassen zusammen. So müssen Besitzer von Kampfhunden mit höheren Beiträgen rechnen. Beispiele dafür sind Pitbulls und Mastiffs. Nach der Aufnahme des ersten Hunds in Ihren Vertrag ist jede weitere Aufnahme für gewöhnlich kostengünstiger.

Stichwort Beitrag: Den Beitragssatz können Sie senken, indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Liegt diese (zum Beispiel) bei 150 Euro, so zahlen Sie alle Schadensfälle, die Ihr Hund verursacht hat und die bis zu 150 Euro teuer sind, selbst.