Großschönau, 11. März 2018. Ein Mopedfahrer fährt hinter der Fahrerin eines VW. Vor einer Kreuzung bremst die Frau, doch der Mopedfahrer kann nicht rechtzeitig reagieren. Er verursacht einen Auffahrunfall. Insgesamt entsteht an beiden Fahrzeugen Sachschaden über 5.000 Euro. (https://www.sz-online.de/nachrichten/junger-mopedfahrer-in-grossschoenau-schwer-verletzt-3895472.html ) In Fällen wie diesen springt die Moped-Versicherung ein und rettet den Fahrer vor finanziellen Belastungen.
Wie sie funktioniert
Eine Mopedversicherung besteht aus zwei Teilen. Erstens: Die Haftpflichtversicherung. Sie wehrt Schadensansprüche von Dritten ab und zahlt für Schäden, die Sie mit Ihrem Moped verursachen. Diese ist in Deutschland Pflicht. Zweitens gibt es eine Teilkaskoversicherung, die das Fahrzeug absichert. Sie ersetzt Schäden, die durch Glasbruch, Zusammenstöße mit Tieren, Diebstahl, Brand oder Naturgewalten entstehen. Zu den Naturgewalten gehören beispielsweise Hagel und Blitzschlag. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung freiwillig.
Jedes Jahr aufs Neue
Das Versicherungsjahr für Mopeds beginnt stets am 1. März. Alle Fahrzeuge einer bestimmten Größenordnung müssen im neuen Versicherungsjahr ein andersfarbiges Kennzeichen tragen, welches das aktuelle Jahr kennzeichnet. Der Kauf eines solchen Moped-Kennzeichens schließt den Kauf des Versicherungsvertrags mit ein. Das Kennzeichen ist dadurch gleichzeitig der Versicherungsausweis. Dafür muss der Versicherer sowohl den Hersteller und die Fahrzeug-Identifikations-Nummer, als auch die Antriebsart und das Baujahr erfahren. Im Versicherungsjahr 2018/19 ist das Kennzeichen blau.
Betroffene Fahrzeuge
Sofern das betreffende Kleinfahrzeug eine bestimmte Leistungsgrenze nicht überschreitet, muss es sich ein „Versicherungskennzeichen“ holen. Insgesamt handelt es sich um:
- Mofas, Mopeds und Roller mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h
- Quads, Trikes und Segways, die maximal 45 km/h schnell fahren
- Pedelecs mit einer Motorleistung von mehr als 250 Watt btw. Tretunterstützung über 25 km/h
- Fahrräder mit Hilfsmotor
- E-Roller mit Betriebserlaubnis
- Motorisierte Krankenfahrstühle der Führerscheinklasse M oder S
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Gewicht von maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Passt das Kennzeichen zum Fahrzeug?
Was wie eine recht seltsame Frage wirken mag, entscheidet im Ernstfall darüber, ob Sie nach einem Unfall Versicherungsleistungen erhalten. Auch mit Kennzeichen gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn die Leistung des Fahrzeugs den angegebenen Leistungen auf der Betriebserlaubnis entspricht. Haben Sie zum Beispiel ein Tuning vorgenommen, ist möglicherweise die Geschwindigkeit zu hoch oder der Hubraum zu groß? Dann kann der Versicherungsschutz erlöschen.
Zuletzt ein paar Tipps
Da das Versicherungsjahr immer zur selben Zeit beginnt, zahlen Sie geringere Versicherungsbeiträge, wenn Sie erst später im Jahr eine Moped-Versicherung abgeschlossen haben. Außerdem sollten Sie die Versicherungssumme und die genauen Leistungen Ihres Vertrags prüfen. Und zuletzt ist es Ihnen möglich, eine Selbstbeteiligung an der Teilkaskoversicherung zu vereinbaren. Eine Selbstbeteiligung von z.B. 500 Euro besagt, dass Sie Schäden, die an Ihrem Moped verursacht wurden, bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst tragen.