Einmalzahlung in die Rente: wann es Sinn macht

Was bringt eine Einmalbetrag in die gesetzliche Rentenkasse?

Ab dem 50. Lebensjahr können Sonderzahlungen die gesetzliche Rente ganz oder teilweise ausgleichen. Eine Auskunft über die genaue Höhe der Zahlungen wird vom Rentenversicherungsträger gegeben. Zuzahlungen können als Einmalbetrag oder als Teilzahlungen erfolgen. In 2020 haben ca. 35.000 Rentenzahler diese Möglichkeit genutzt. Kritisch anzumerken ist hier der Druck auf das umlagefinanzierte gesetzliche Rentensystem. Die geburtenstarken Jahrgänge stehen als Rentner immer weniger Einzahlern gegenüber. Diese Unsicherheiten im gesetzlichen Rentensystem führen viele Deutsche zur Suche nach Alternativen.

Einmalzahlung Rente: Alternativen zur gesetzlichen Variante:

1. Einmalbetrag in Aktienfonds

Für die Risikofreudigen

Diese sind eine beliebte Alternative. Bei einer Laufzeit von mindestens 5-7 Jahren hilft ein je nach Risikobereitschaft ausgewählter Investmentfonds, einen zusätzlichen inflationsgeschützten Kapitalstock aufzubauen. Schwierig wird später die Frage, wie viel Geld man regelmäßig für eine monatliche Rente entnehmen kann, um bei schwankenden Kursen das Zusatzkapital nicht zu schnell aufzubrauchen. Eine Möglichkeit wäre, sich eine fest vorgegebene Anzahl von Anteilen auszuzahlen, um das Depot bei längeren "Kursabwärtsbewegungen" nicht zu stark zu belasten. 

Die Chance auf mehr Ertrag ist bei Aktienfonds möglicherweise höher, allerdings auch das Risiko, insbesondere bei Einmalbeträgen fehlt die Risikostreuung in Form des Cost Averaging. Das ist besonders schmerzhaft, wenn man dann doch länger lebt und das Kapital für die Rente ausgeht. Auch hier ist möglicherweise eine Aufteilung in verschiedene Töpfe ratsam, um einerseits die garantiert lebenslange Rente sicherzustellen und andererseits die Chance auf einen Rendite"boost" zu erhalten.

2. Einmalbetrag in eine private Rentenversicherung

Für die Sicherheitsliebhaber

Eine private Rentenversicherung hat dagegen den Vorteil, garantiert ein Leben lang eine Rente auszuzahlen. Es gibt zwei Möglichkeiten für Einmalinvestition in die Rentenversicherung.

Die Sofortrente

Bei einer Einmalinvestition mit sofortigem Start einer lebenslangen Rente (Leibrente) spricht man von einer Sofortrente.

Die aufgeschobene Rente

Wenn Sie nicht sofort die Rente beziehen möchten, sondern zu einem frei wählbaren späteren Zeitpunkt (z.B. den Start in die Rente), können Sie für die Sonderzahlung ein Aufschieben der lebenslangen Rente vereinbaren. Auch für diese Form gelten die gleichen Vorteile wie für die Sofortrente, mit dem Unterschied, dass das angelegte Geld sich noch eine Weile verzinst und zu einer höheren lebenslangen Rente führt.

Häufige Fragen zur Einmalzahlung in die private Rente:

Muss ich eine Einmalzahlung versteuern?

Die Einzahlung in die Rente muss nicht versteuert werden und kann auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung von Renten werden hingegen je nach Start der lebenslangen Rente mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dieser beträgt je nach Eintrittsalter in die Rente, mit 65/66 Jahren 18 %; 67 Jahren 17 %; 68 Jahren 16 %; 69/70 Jahren 15 %.

Sofortrente gegen Einmalzahlung: Wann sinnvoll?

Der große Vorteil gegenüber einem Auszahlplan aus Aktienfonds ist, dass man sich nicht darum kümmern muss, wie das Geld einzuteilen ist. Zu beachten ist hier eine Kapitalgarantie oder Rentengarantiezeit, damit bei frühen Versterben nicht das Geld an die Versichertengemeinschaft geht und ein Hinterbliebenenschutz wirkt.  Weitere Vorteile sind eine garantierte Rente, ein geringes Anlagerisiko und die Steuervorteile einer Lebensversicherung in Form der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung (z.B. im Alter 65 mit 18 % des Ertragsanteils).

Fazit:

Die persönliche Situation eines jeden Einzelnen ist entscheidend. Wichtige Fragestellungen müssen zunächst geklärt sein, wie z.B. gibt es sonstiges Vermögen oder gibt es Erben? Für eine abschließende Entscheidung sollte ein Experte zurate gezogen werden.

 

Lohnt sich eine Einmalzahlung für meine Rente? Berechnen Sie's mit unserer kostenlosen Excel-Vorlage.Jetzt Rente mit Einmalzahlung berechnen

Zurück zur Übersicht