Elternunterhalt Pflegeheim: "Kinder haften für ihre Eltern"

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist oft eine unvermeidbare Situation, die mit hohen Kosten verbunden ist. In Deutschland kann es vorkommen, dass Kinder für die Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Dabei können Kinder im schlechtesten Fall zu mehreren Tausend Euro pro Monat an Zuzahlung für den Pflegeheimplatz oder die ambulante Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern verpflichtet werden.  Wann Sie zahlen müssen und wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Stationäre Pflege Kosten

Stationäre Pflege bezeichnet die vollständige Betreuung und Pflege in einer professionellen Einrichtung wie einem Pflegeheim. Die Kosten können je nach Pflegegrad, Region und Heim erheblich variieren. Im Durchschnitt können Sie jedoch mit monatlichen Kosten zwischen 2.500 und 5.000 Euro rechnen. Diese Kosten decken in der Regel Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Betreuung ab. Davon bleiben je nach Pflegegrad bis zu 2.400 € im Monat an Eigenanteil an dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen, wie seinen Kindern, hängen.

Ambulante Pflege Kosten

Nicht jeder, der Pflege benötigt, muss in ein Pflegeheim gehen. In vielen Fällen ist die ambulante Pflege, bei der professionelle Pflegekräfte zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommen, eine praktikable und oft bevorzugte Alternative. Die Kosten für die ambulante Pflege variieren je nach Umfang der benötigten Dienstleistungen und dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen.

Die Kosten können zwischen 15 und 30 Euro pro Stunde liegen, abhängig von der Region und dem spezifischen Pflegedienst. Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Pflegeversicherung auch hier nur einen Teil der Kosten übernimmt, abhängig vom Pflegegrad. Die restlichen Kosten müssen auch in diesem Fall vom Pflegebedürftigen oder Angehörigen getragen werden.

Eine genauere Auflistung der aktuellen Kosten für die stationäre Pflege und welchen Anteil die gesetzliche Pflegeversicherung abdeckt, lesen Sie in einem weiteren Beitrag.

Pflegekosten der Eltern: wenn die Kinder zahlen müssen

Wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Eltern nicht ausreicht, um die Pflegeheimkosten zu decken, können die Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet werden. Diese Verpflichtung tritt jedoch erst ein, wenn auch der Ehe-/ Lebenspartner des Pflegebedürftigen mit seinem Vermögen nicht mehr aufkommen kann und das jährliche Bruttoeinkommen des Kindes 100.000 Euro übersteigt. Darunter bleibt man in der Regel von einer Unterhaltsverpflichtung befreit.

Zuzahlung Pflegeheim Eltern: Rechner für mehr Klarheit

Um festzustellen, wie hoch der Elternunterhalt für ein Pflegeheim sein könnte, können Sie einen Online-Rechner verwenden. Diese Tools berücksichtigen verschiedene Faktoren, wie Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, Ihre Ausgaben und die Kosten des Pflegeheims, um eine Schätzung der möglichen Zuzahlung zu geben. 

Um Ihnen eine Vorstellung über die Art der Berechnung zu geben, haben wir hier eine Beispielrechnung:

  1. Ermittlung des Einkommens: Ihr Bruttoeinkommen beträgt 120.000 Euro.

  2. Abzug von Freibeträgen: Nehmen wir an, nach Abzug aller notwendigen Ausgaben (Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Ausgaben, etc.) verbleiben Ihnen 80.000 Euro.

  3. Berücksichtigung der 100.000 Euro-Grenze: Da Ihr Einkommen über der 100.000 Euro-Grenze liegt, könnten Sie grundsätzlich zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden.

  4. Berechnung des anrechenbaren Einkommens: Da Sie jedoch einen Selbstbehalt von 21.600 Euro pro Jahr haben (Stand 2021, kann sich ändern), beträgt Ihr anrechenbares Einkommen 80.000 Euro minus 21.600 Euro = 58.400 Euro.

  5. Festlegung der Zuzahlung: Die jährlichen Kosten des Pflegeheims betragen 36.000 Euro. Da dies weniger ist als Ihr anrechenbares Einkommen, könnten Sie theoretisch die gesamten Kosten des Pflegeheims tragen. Wenn das Einkommen und Vermögen Ihrer Eltern nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken, könnten Sie zur Zahlung des Elternunterhalts in Höhe von 36.000 Euro pro Jahr herangezogen werden.

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein vereinfachtes Beispiel ist und die tatsächliche Berechnung je nach individueller Situation und der aktuell geltenden Gesetzeslage variieren kann.

Schutz vor Elternunterhalt im Pflegefall

Sich gegen den Elternunterhalt im Pflegefall abzusichern, kann finanzielle Belastungen minimieren. Unermesslich dafür: die frühzeitige Planung. Dazu gehört die genaue Überprüfung der eigenen finanziellen Situation und die Erkundung aller verfügbaren Optionen zur Pflege und Unterstützung der Eltern. Zusätzlich können private Pflege(zusatz)versicherungen, wie Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherungen, die Kosten abdecken. 

Fazit

Die Frage des Elternunterhalts für ein Pflegeheim oder ambulante Pflegekosten kann komplex sein und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens und Vermögens der Eltern und Kinder. Es ist wichtig, sich gut und frühzeitig zu informieren. Klären Sie mit Ihren Eltern, ob bereits eine private Pflegeversicherung abgeschlossen wurde oder unterstützen Sie diese ggf. bei der Suche nach einer geeigneten privaten Absicherung, um das Vermögen Ihrer Eltern, ein evtl. Erbe und Ihr eigenes Vermögen zu schützen.

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