Sicher unterwegs: Die vielen Facetten der Reiseversicherung

Urlaub bedeutet normalerweise Erholung und Ruhe. Geschehen aber unvorhergesehene Dinge wie ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung, wird aus dem Freizeitvergnügen leicht ein Alptraum. Wird etwa das Gepäck gestohlen, oder Sie erkranken kurz vor der Reise und können nicht fahren, oder Sie müssen die Reise unvorhergesehen abbrechen, tragen für gewöhnlich Sie selbst den Schaden – es sei denn, Sie haben eine Reiseversicherung abgeschlossen.

Weil jeder einen sorglosen Urlaub verdient

Zuerst sollte festgehalten werden, dass es „DIE“ Reiseversicherung nicht gibt. Stattdessen ist es möglich, mehrere Teilversicherungen abzuschließen. Zusammen decken diese Versicherungen viele mögliche Schadenfälle ab, die Ihnen im und um den Urlaub zustoßen können. Sie gelten entweder für eine einzelne Reise oder für einen festgelegten Zeitraum. Die üblichen Verdächtigen unter diesen Versicherungen sind die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung, der Reise-Schutzbrief und die Auslandsreise-Krankenversicherung. Ferner gibt es einige Policen, die zwar nicht direkt auf Reise ausgelegt sind, aber trotzdem Klauseln beinhalten können, die außerhalb Deutschlands gelten.

Wenn Sie nicht reisen können

Müssen Sie eine bereits gebuchte Reise vor dem Antritt abbrechen, so verlangt der Reiseveranstalter für gewöhnlich Stornogebühren. Diese sind bei großen Reiseveranstaltern pauschalisiert und werden höher, je näher der Abreisetag am Tag der Stornierung liegt. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornogebühren.

Das tut sie aber nicht einfach so – es müssen bestimmte Gründe für den Rücktritt vorliegen. Darunter fallen zum Beispiel Todesfälle, schwere Unfallverletzungen und Erkrankungen, aber auch Schaden am Eigentum des Versicherten durch elementare Einflüsse (Feuer, Explosionen, Überschwemmung etc.) und Straftaten, für deren Aufklärung die Anwesenheit des Versicherten vor Ort vonnöten ist. Weitere Gründe sind Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft und eine überraschende Kündigung oder Neuanstellung. Anhaltspunkt dafür ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Reisebuchung.

Wenn Sie bereits auf Reisen sind

Geschieht auf der Reise ein schwerer Unfall oder Sie müssen dringend wieder nach Hause, so kann es sein, dass die Reise abgebrochen werden muss. Der Name dieser Versicherung ist allerdings ein bisschen irreführend, denn sie zahlt unter den richtigen Bedingungen auch, wenn Sie die Reise nicht abbrechen, sondern noch länger im Urlaubsland bleiben müssen. Dabei aufkommende Kosten deckt die Reiseabbruchversicherung ab. Die Voraussetzungen dafür sind denen der Reiserücktrittskostenversicherung ähnlich. Es muss auch hier ein unvorhersehbarer Krankheitsfall oder ein Schaden am Eigentum vorliegen. Die Impfunverträglichkeit und die Änderung der Arbeitssituation fallen für die Reiseabbruchversicherung jedoch weg.

Unverhofft kommt oft

Wichtig ist bei beiden Versicherungen vor allem eines: Die Krankheit oder der Rücktrittsgrund muss unerwartet oder entsprechend schwerwiegend sein. Das schließt bereits alle Erkrankungen mit ein, die nach Reisebuchung erstmalig auftreten. Weiterhin ist es möglich, Erkrankungen mitzuversichern, die zwar durchaus schon einmal aufgetreten sind, aber in einem vom Versicherer bestimmten Zeitraum nicht aufgetreten sind oder behandelt werden mussten. Ist eine Krankheit dagegen bekannt, verschlimmert sich aber nach Reiseabschluss, so gilt dieser Zustand ebenfalls als unerwartet. Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen (etwa beim Zahn- oder Hausarzt) gelten nicht als Behandlung, weil sie auch ohne einen zwingenden Anlass stattfinden.

Zu allen Erkrankungen muss zudem ein ärztliches Attest vorliegen, damit die Reiseuntauglichkeit auch bewiese ist.

Risikopersonen

Als Risikopersonen werden Menschen bezeichnet, die ebenfalls von einer dieser beiden voranstehenden Versicherungen geschützt sind. Dazu gehören Mitreisende (die ihre Reise gemeinsam mit dem Versicherten gebucht haben), Angehörige der Mitreisenden, und Menschen, die für die versicherte Person Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Bei großen Gruppen ist das anders: Buchen sie eine Reise, sind ausschließlich die Angehörigen, eventuelle Pflegekräfte und der Lebenspartner des Versicherten Risikopersonen.

Rettet das Gepäck

Eine Reisegepäckversicherung tut genau das, was ihr Name sagt: Sie versichert finanzielle Schäden, die durch den Verlust oder Beschädigungen Ihres Gepäcks entstehen. Policen dieser Art halten entweder eine Woche, einen Monat, oder ein ganzes Jahr lang an. Sie können sowohl beim Versicherungsunternehmen als auch im Reisebüro oder der Online-Buchung abgeschlossen werden. Ihr Gepäck ist nach dem Abschluss vor elementaren Schäden, Diebstahl und Transportmittelunfall geschützt. Das gilt für die Hin- und Rückreise (etwa im Flugzeug) und für den Aufenthalt am Zielort. Dabei ist zu beachten, dass nur der Zeitwert des Gepäcks versichert ist.

Der Ausgleich im Ausland

Außerhalb Deutschlands zahlen die gesetzlichen Krankenkassen mit einigen Ausnahmen nicht. Zum Beispiel reisen Sie in ein EU-Land, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, oder Sie sind chronisch krank und wissen im Voraus, dass Sie während einer Auslandsreise eine spezielle Behandlung benötigen. Privat Versicherte sollten vor einer Reise ebenfalls ihre Police überprüfen, denn obwohl viele private Versicherungen weltweit gültig sind, gibt es oft Zeitlimits, die diesen Schutz auf drei Monate beschränken.

Volle Absicherung

Achten Sie dringend auf den Versicherungsvertrag. Die Versicherungssumme legt den Wert fest, der Ihnen im Schadenfall maximal ausgezahlt wird. Bei einigen Reisegepäckversicherungen kann es außerdem vorkommen, dass der Schutz für Schmuck, technische Geräte, Reiseandenken und diverse andere Güter eingeschränkt ist.

Weiterhin bieten einige Versicherungen (Rechtsschutzversicherung, KFZ-Versicherung, etc.) Auslandszusätze an, die den jeweiligen Versicherungsschutz erweitern. Diese Policen sind keine echten Reiseversicherungen, ergänzen diese aber.

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