Gut geschützt im Verkehr: Die KFZ-Versicherung

Ein kleiner Blechschaden reicht bereits aus, um hohe Werkstattkosten zu verursachen. Auch ohne Absicht sind Unfälle im Straßenverkehr schneller passiert als man denkt. Bei einem Totalschaden am Auto kann auch die beste Werkstatt nicht mehr helfen. Eine KFZ-Versicherung dagegen schon: Sie schützt zum Beispiel gegen finanzielle Schäden nach einem Unfall.

Pflicht auf der Straße

Die KFZ-Haftpflichtversicherung (in manchen Fällen auch einfach Autoversicherung genannt) ist in Deutschland Pflicht für jeden, der ein Fahrzeug unterhält. Ihr KFZ schafft es  nicht einmal durch die Zulassung, wenn Sie diese Versicherung nicht abgeschlossen haben.

Insgesamt umfasst der Begriff „KFZ-Versicherung“ drei Teile: Die eben genannte KFZ-Haftpflichtversicherung, die Teil- und Vollkaskoversicherungen und zusätzliche optionale Fahrzeugversicherungen für erweiterten Schutz. Beispiele dafür sind etwa die Mallorca-Police oder der KFZ-Schutzbrief. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

KFZ-Haftpflicht

Nach einem Unfall an einem fremden Fahrzeug, an Sachgegenständen, Verkehrseinrichtungen oder Menschen, zahlt die KFZ-Versicherung entstehende Kosten und entschädigt die Unfallopfer. Nach einem Unfall entstehen durch Schäden an einem fremden Auto enorme Kosten. Dazu gehören beispielsweise Abschleppkosten, die Kosten für einen Gutachter oder einen Anwalt, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, die Reparatur und der Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.

Zudem prüft die KFZ-Versicherung die Schadenersatzansprüche von Unfallopfern. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie auf Kosten des Opfers ab. Sind sie aber berechtigt, deckt die Versicherung den Schadenersatz. Weiterhin abgesichert sind Sachschäden an Sachgegenständen, Schäden an Verkehrseinrichtungen und Personenschäden.

Teil- und Vollkasko

Eine Kaskoversicherung schützt vor den finanziellen Belastungen, die durch Schäden am eigenen Fahrzeug ausgelöst werden. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Kaskoversicherung nicht Pflicht. Die Kaskoversicherung ist entweder als Teil- oder als Vollversion zu haben.

Teilkasko deckt die folgenden Schäden ab:

  • Glasbruch
  • Kollisionen mit Haarwild
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmungen
  • Brand
  • Fahrzeugdiebstahl / Einbruchsversuche oder Einbrüche / Beschädigung von Zubehör

Die Vollkaskoversicherung umfasst neben den mit inbegriffenen Teilkaskoleistungen zusätzlich noch Vandalismus- und Unfallschäden am eigenen Auto.

Zusatzbausteine

Der dritte Bestandteil der KFZ-Versicherung sind Zusatzleistungen, die Sie in Ihren Vertrag integrieren können. Sie sorgen für eine noch umfangreichere Abdeckung. Im Folgenden einige Beispiele:

Der KFZ-Schutzbrief

Autoschutzbriefe sind in der Regel recht günstig zu haben. Sie greifen im Falle einer Panne und sorgen dafür, dass der Versicherer die Koordinierung und Finanzierung der Pannenhilfe übernimmt. Auch die Bergung und Sicherstellung des Autos, der Ersatzteilversand, Rücktransport und Verzollung sind vom KFZ-Schutzbrief miteingeschlossen. Ferner bezahlt diese so genannte Assistanceleistung alle Kosten, die anfallen, um Sie nach einem Unfall wieder nach Hause zu holen. Das geht beim Mietwagen los und umfasst diverse weitere Leistungen.

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung greift dann, wenn Sie als Fahrer bei einem (teilweise) selbstverschuldeten Unfall entweder keinen oder nur anteiligen Schadenersatz erhalten. In solch einem Fall erhalten Sie von diesem Zusatzbaustein eine Entschädigung, die den Personenschaden kompensiert. Der Schaden wird dabei so berechnet, als wäre ein Dritter für den Unfall verantwortlich, und richtet sich nach Ihren finanziellen Einbußen.

KFZ-Unfallversicherung

Nach einem schweren Unfall, der in Invalidität oder gar einem Todesfall mündet, springt die KFZ-Unfallversicherung ein. Sie zahlt den Opfern oder den Angehörigen des Opfers ein Krankenhaustagegeld oder eine spezielle Entschädigung nach der Gliedertaxe.

Verkehrsrechtsschutz

Hierbei handelt es sich um eine „kleinere“ Variante der Rechtsschutzversicherung. Sie springt bei juristischen Auseinandersetzungen ein und kommt im Falle einer Niederlage vor Gericht für die Kosten des gegnerischen Anwalts auf. Ebenfalls ist im Tarif die Übernahme Ihrer eigenen Anwalts- und Gerichtskosten enthalten.  

Mallorca-Police

Der letzte Zusatzbaustein ist für Mietwagen im europäischen Ausland gedacht. Ihr Inhalt: Sie gleicht die Differenz aus, die zwischen der tatsächlichen Schadenssumme und der ausländischen Versicherungssumme entsteht. Der Grund dafür ist die im Ausland oftmals niedrigere Abdeckung der lokalen KFZ-Versicherungen.

Drei Dinge zum Schluss

Fahren Sie vorsichtig. Vermutlich hat jeder Autofahrer diese Aufforderung schon viel zu oft gehört, aber für einen intakten Versicherungsschutz ist sie unheimlich wichtig. Überfahren Sie nämlich eine rote Ampel oder befinden sich ein paar Promille zu viel in Ihrem Blut, so haben Sie grob fahrlässig gehandelt. Sind Sie in solch einem Szenario in einen Unfall verwickelt, muss die Versicherung entweder nur teilweise oder gar nicht zahlen.

Klären Sie die Obliegenheiten mit Ihrem Versicherer. Damit sind Pflichten gemeint, die Sie als Versicherungskunde erfüllen müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zwei Beispiele für eine Verletzung der Obliegenheit sind Fahrerflucht oder die Teilnahme an illegalen Autorennen.

Zuletzt sind einige Parameter für die Berechnung des Versicherungsbeitrags wichtig. Dafür braucht der Versicherer Ihre Daten. Er muss zum Beispiel wissen, wer das Auto fährt, wie lange das Auto im Jahr genutzt wird, ob es etwa in einer Garage oder im Freien abgestellt wird und was für ein Modell es überhaupt ist. Auch spielt die Region, in der der Wagen gefahren wird, eine wichtige Rolle. In verkehrsberuhigten Gegenden besteht grundsätzlich weniger Gefahr als in Großstädten mit viel Verkehr.

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