Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Zunächst ein kurzer Überblick: Eine Sterbegeldversicherung, auch bekannt als Sterbeversicherung, ist eine Form der Kapitallebensversicherung. Sie dient dazu, im Todesfall die Bestattungskosten und ähnliche Aufwendungen abzudecken. Die fortlaufenden Beiträge zur Sterbegeldversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.
Sind Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?
Jetzt zur Kernfrage: Sind die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar? Ja, die Beiträge können häufig als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass sie Ihre zu versteuernden Einkünfte mindern können. Um von dieser Regelung zu profitieren, müssen Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben. Wie bereits erwähnt gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen müssen die jährlichen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen beachtet werden. Diese Grenze schließt alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit ein, unter anderem also auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Zum anderen ist die Art der Versicherung wichtig. Wichtig ist hierbei primär, dass die Sterbegeldversicherung auf das Leben einer Person abgeschlossen ist und im Todesfall eine Kapitalauszahlung vorsieht. Weiterhin sollte die Versicherung so gestaltet sein, dass kein Rückkaufswert innerhalb der ersten 12 Monate oder Kapitalwahlrecht besteht. Dies stellt nämlich sicher, dass es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. Zuletzt sollten Sie beachten, dass die Beiträge auch tatsächlich gezahlt wurden, um diese steuerlich geltend zu machen. Im Einzelfall sollten Sie sich steuerlich beraten lassen, um herauszufinden, ob Sie in Ihrem individuellen Fall die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzen können.
TIPP
In unserem Beitrag "So setzen Sie Beerdigungskosten von der Steuer ab" informieren wir Sie, in welchen Fällen Sie die Kosten der Beerdigung selbst von der Steuer absetzen können.
Ist der Rückkaufswert der Sterbegeldversicherung steuerpflichtig?
Was passiert, wenn Sie die Versicherung vorzeitig auflösen und einen Rückkaufswert in Anspruch nehmen? Zunächst müssen Sie prüfen, ob Ihre Sterbegeldversicherung einen Rückkaufswert vorsieht. Bei reinen Risikolebensversicherungen, die ausschließlich im Todesfall leisten, gibt es in der Regel keinen Rückkaufswert. Haben Sie allerdings einen Rückkaufswert vereinbart, kann dieser steuerpflichtig sein - je nachdem, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und wie lange er bestanden hat. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden, kann eine Steuerpflicht bestehen, wenn die Auszahlung vor Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss besteht. Da noch weitere Faktoren eine Rolle spielen können ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen.
TIPP
Sie wissen nicht, ob eine Risikolebensversicherung oder eine Sterbegeldversicherung besser zu Ihrer Situation passt? In unserem Tipp "Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung: Wir klären auf" erhalten Sie eine Gegenüberstellung zur Entscheidungshilfe.
Auszahlung im Todesfall und Steuer
Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt. Diese Auszahlung ist grundsätzlich steuerfrei. Es besteht keine Steuerpflicht für die Empfänger des Sterbegeldes. Dies trägt zur finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen bei.
KURZ ZUSAMMENGEFASST:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beiträge zur Sterbegeldversicherung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung Ihrer persönlichen Altersvorsorge und finanziellen Planung sein. Beachten Sie jedoch, dass die Themen Rückkaufswert und Auszahlung im Todesfall individuell unterschiedlich sein können und es ratsam ist, hierzu spezifischen Rat einzuholen.
In welcher Höhe sollten Sie mit einer Sterbegeldversicherung eigentlich vorsorgen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Bestattungskosten-Rechner und informieren Sie sich über die Kosten einer Beerdigung.