Keine Kapitalertragssteuer beim ETF-Sparen? So funktioniert's!

In der heutigen Zeit investieren immer mehr Menschen in ETFs, um langfristig Vermögen aufzubauen und für das Alter vorzusorgen. Die Vorteile von ETFs liegen auf der Hand: Sie sind kostengünstig, da sie passiv verwaltet werden und oft als ETF-Sparplan genutzt werden, was zu niedrigen Durchschnittskosten durch Cost Averaging führt. Doch wie bei jeder Anlageform gibt es auch Nachteile, und einer der größten ist die Kapitalertragssteuer von 25% auf ETF Erträge. Doch gibt es eine Möglichkeit, diese Steuerlast zu reduzieren oder sogar ganz zu umgehen? Eins vorweg: Ja, die gibt es!

Kapitalertragssteuer und ETFs

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, wie die Besteuerung von ETFs funktioniert. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25 % und wird auf die Erträge aus dem Verkauf von ETFs oder Dividenden erhoben. Eine Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren, ist der Freistellungsauftrag, der bis zu einem bestimmten Betrag (Sparer-Pauschbetrag) genutzt werden kann. Allerdings ist dieser Betrag begrenzt und bietet nur begrenzte steuerliche Entlastung.

Private Rentenversicherung mit ETFs

Eine interessante Alternative zum klassischen ETF-Sparplan ist die private Rentenversicherung mit ETFs, auch fondsgebundene Rentenversicherung genannt. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus einer Rentenversicherung und einem ETF-Portfolio.

Unterschied ETF-Renten(-versicherung) & ETF-Police

Während die ETF-Rentenversicherung und die ETF-Police fondsbasierte Versicherungsprodukte mit ETF Portfolio sind, die langfristige Anlagen mit verschiedenen Auszahlungsoptionen kombinieren, ist die ETF-Rente eine Beschreibung, für manuelle Entnahmen aus einem ETF-Fondsportfolio für die Rente .

ETF-Rente: Eine Kapitalanlage, bei der Sparbeiträge in ETFs investiert werden und die Auszahlung als Zeitrente (nicht lebenslang) im Rentenalter erfolgt. 

ETF-Police (ETF-Rentenversicherung): Eine fondsgebundene Versicherung, bei der die Beiträge in ETFs investiert werden und die Auszahlung entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente erfolgt. 

Der entscheidende Unterschied der beiden Anlageformen liegt neben der Auszahlungsform in der Besteuerung.

ETF Altersvorsorge: steuerliche Vorteile

Grundsätzlich bietet die ETF-Rentenversicherung (ETF-Police) gegenüber dem ETF Sparplan (wird später zur ETF-Rente) steuerliche Vorteile. Denn bei den beiden Versicherungsprodukten wird im Gegensatz zum ETF-Sparplan keine Kapitalertragssteuer von 25 % fällig.

  1. Bei einer ETF-Police mit Einmalauszahlung fällt keine Kapitalertragssteuer an, hier wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet, bei dem nur die Hälfte der Erträge der Kapitalertragssteuer unterliegt.
  2. Bei einer ETF-Rentenversicherung mit lebenslanger Verrentung fällt ebenfalls keine Kapitalertragssteuer an. Stattdessen kommt die Ertragsanteilsbesteuerung zum Einsatz, bei der der steuerpflichtige Anteil von der persönlichen Einkommensteuer abhängt und auf den Ertragsanteil der Rente angewendet wird.

Was das in konkreten Zahlen bedeutet, haben wir für Sie einmal in einer Beispielrechnung konkretisiert.

ETF Auszahlung: Steuer-Rechner

Beispielrechnung

Um die Unterschiede besser zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel: Angenommen, Sie haben 100.000 € in Ihre ETF-Anlage investiert und nach 20 Jahren hat sich Ihr Kapital aufgrund der Wertsteigerung verdoppelt, also auf 200.000 €.

  1. Auszahlung ETF-Portfolio (oder Sparplan): In diesem Fall hätten Sie einen Gewinn von 100.000 € (200.000 € - 100.000 €) erzielt. Die Kapitalertragssteuer von 25 % wird auf diesen Gewinn angewendet: 100.000 € * 25 % = 25.000 €. Daher müssten Sie bei der Auszahlung 25.000 € an Steuern zahlen, und Ihnen verbleiben 175.000 €.

  2. Auszahlung ETF-Police als Einmalauszahlung (Halbeinkünfteverfahren): Bei der ETF-Police wird nur die Hälfte der Erträge besteuert. In unserem Beispiel beträgt der steuerpflichtige Gewinn die Hälfte von 100.000 €, also 50.000 €. Der persönliche Steuersatz eines Rentners beträgt hier z.B. 25 %: 50.000 € * 20 % = 10.000 €. Daher müssten Sie bei der Auszahlung 10.000 € an Steuern zahlen, und Ihnen verbleiben 190.000 €.

  3. Auszahlung ETF-Rentenversicherung (Ertragsanteilsbesteuerung): Bei der lebenslang garantierten Rentenauszahlung hängt die Steuerlast von Ihrem persönlichen Steuersatz, Ihrem Alter bei Rentenbeginn und dem Ertragsanteil ab. Angenommen, Ihr persönlicher Steuersatz liegt im Rentenalter bei 20 % und der Ertragsanteil beträgt 18 % (abhängig vom Renteneintrittsalter). In diesem Fall würden auf 18 % der Erträge Steuern fällig: 18 % von 100.000 € = 18.000 €. Nun wird der persönliche Steuersatz angewendet: 18.000 € * 20 % = 3.600 €. Daher müssten Sie bei der Auszahlung 3.600 € an Steuern zahlen, und Ihnen verbleiben 196.400 €. Dies ist allerdings eine vereinfachte Darstellung, da die Besteuerung ratierlich auf die jeweilige Rentenauszahlung entfallen würde.

Fazit

  • ETFs als Altersvorsorge: Entdecken Sie steuerliche Vorteile von ETF-Renten & ETF-Policen gegenüber Sparplänen und optimieren Sie Ihre Rendite.
  • ETF-Sparpläne punkten mit Flexibilität und niedrigen Kosten, während ETF-Renten und ETF-Policen steuerliche Vorteile bieten, die Ihre Rendite optimieren können.
  • Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen und die langfristigen Ziele jeder Anlageoption sorgfältig abzuwägen, um die beste Entscheidung für Ihre individuelle Altersvorsorge zu treffen.

*Berechnung der Ertragsanteilsbesteuerung nach Eintrittsalter: 

Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil in % der Rente
50 30
55 26
60 22
61 22
62 21
63 20
64 19
65 18
Ertragsanteilsbesteuerung ab 2005 nach §22 EStG

 

Lassen Sie sich von unseren Experten berechnen, wie die Berechnung in Ihrem konkreten Fall aussehen würde:

 

 

 

 

 

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