Angehörige pflegen: Diese Möglichkeiten und Hilfe gibt es.

Wenn ein Mensch zum Pflegefall wird, übernehmen häufig Familienangehörige die Betreuung im Alltag oder die Kosten für externe Pflegeleistungen. Das ist mit großen Herausforderungen verbunden – sei es die Vereinbarung von Pflege und Beruf oder der finanzielle Mehraufwand für die Pflege durch Dritte. Nicht selten stoßen Angehörige bei der Pflege ihrer Liebsten an ihre Grenzen. Die Pflegesituation kann rasch zu einer zeitlichen, finanziellen und emotionalen Belastung werden. 
Welche Möglichkeiten der Pflege und Betreuung es im Pflegefall gibt und wie Sie als Angehöriger Hilfe bei der häuslichen Pflege oder bei einer Pflege durch externe Pflegedienstleister bekommen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Pflege und Betreuung eines Angehörigen?

Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, ist die Frage nach der Betreuung des Pflegebedürftigen eines der wichtigsten Themen. Je nach Pflegegrad variiert der Pflegebedarf und somit der Aufwand für die Betreuung eines Pflegebedürftigen. Grundsätzlich gilt es zu überlegen, ob und in welchem Maße die Pflege zu Hause stattfinden kann. Das hängt auch von den Möglichkeiten innerhalb der Familie ab. Um der jeweiligen Situation des Pflegebedürftigen und der Angehörigen gerecht zu werden, gibt es verschiedene Optionen, damit eine bedarfsgerechte Pflege sichergestellt werden kann:

  •  Häusliche Pflege durch Angehörige oder Betreuer (24 Stunden)
  •  Ambulante Pflege zu Hause durch einen Pflegedienst (nach Vereinbarung)
  •  Teilstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung (Tages- oder Nachtpflege)
  •  Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung (zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege)
  •  Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung

Nach Rücksprache mit der Pflegeversicherung können einzelne Optionen miteinander kombiniert werden.

Rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Pflegeleistungen

Die rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Pflegeleistungen bei häuslicher, ambulanter oder stationärer Pflege wird durch das Pflegestärkungsgesetz (PSG I- III) geregelt. Seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu Pflegeleistungen – unabhängig davon, ob eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung vorliegt. Für den Erhalt von Pflegeleistungen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5) durch den medizinischen Dienst
  • eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten

Welche Vor- und Nachteile hat die häusliche Pflege durch Angehörige?

Aus Sicht des Pflegebedürftigen ist eine häusliche Pflege durch Angehörige oft die angenehmste Lösung, denn sie findet in gewohnter Umgebung und durch vertraute Personen statt. Auch für pflegende Angehörige kann dies von Vorteil sein, weil so die Betreuung flexibel gestaltet werden kann und nicht an externe Vorgaben, zum Beispiel an Öffnungszeiten einer Pflegeeinrichtung, gebunden ist. Während die Nähe zur Familie einerseits positive Aspekte mit sich bringt, kann sie andererseits für pflegende Angehörige zu einer hohen Belastung im Alltag werden. Denn neben Berufstätigkeit, Familie und dem eigenen Haushalt kommen noch die haushaltsnahen und pflegerischen Tätigkeiten für den Pflegebedürftigen hinzu – wie Putzen, Kochen, Hilfe bei der Körperpflege oder Arzttermine. Diese zeitliche Beanspruchung kann rasch zu Stress und einem Gefühl der Überforderung führen. Allerdings ist je nach Pflegegrad oder Krankheitsbild eine häusliche Pflege durch Angehörige auch nicht immer oder nur teilweise möglich, da eventuell eine professionelle medizinische Versorgung gewährleistet werden muss.

 

Wie funktioniert die Pflege eines Angehörigen durch externe Pflegedienstleister?

Wenn Sie die Pflege eines Angehörigen nicht selbst übernehmen können, stehen Ihrem pflegeversicherten Angehörigen Möglichkeiten der ambulanten und teil- bzw. vollstationären Pflege zur Verfügung. Voraussetzung ist immer die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und eines Pflegegrades durch einen Gutachter (Medizinischer Dienst), den die Pflegeversicherung beauftragt.

Ambulante Pflege
Mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes aus Ihrer Region kann ein pflegebedürftiger Angehöriger je nach Pflegegrad bei haushaltsnahen oder pflegerischen Tätigkeiten im Alltag unterstützt werden.

Teilstationäre Pflege
Als teilstationäre Pflege gelten Angebote der Tages- oder Nachtpflege, die meist von Pflegebedürftigen wahrgenommen werden, deren Angehörige keine 24-Stunden-Betreuung gewährleisten können. Diese Pflege steht Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zur Verfügung.

Vollstationäre Pflege
Wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht, haben Pflegeversicherte ab dem Pflegegrad 2 einen Anspruch auf eine vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim.

Kurzzeitpflege
Um pflegende Angehörige zu entlasten oder auch im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gibt es die Möglichkeit, Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 für eine begrenzte Zeit in eine vollstationäre Pflege zu übergeben.

 

Welche Hilfe gibt es im pflegefall?

Da jede Pflegesituation individuelle Herausforderungen mit sich bringt, sind auch die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in einer Pflegesituation unterschiedlich. Generell gib es folgende Unterstützungsangebote:

  •  Finanzielle Hilfe
  •  Pflegekurse und Beratung


Finanzielle Hilfe

Pflegegeld 

Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Diesen Betrag kann der Pflegebedürftige zur freien Verfügung nutzen und diesen unter anderem als Aufwandsentschädigung oder Vergütung für pflegende Angehörige und Betreuer verwenden.

Übersicht Pflegegeldtabelle 2023

Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad

Pflegegeld

2

316 Euro

3

545 Euro

4

728 Euro

5

901 Euro

             Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Stand April 2023.

Entlastungsbetrag 

Unabhängig vom Pflegegrad haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege zusätzlich einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von maximal 125 Euro. Im Gegensatz zum Pflegegeld, das als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige genutzt werden kann, ist der Entlastungsbetrag zweckgebunden. Das Geld dient der Entlastung pflegender Angehöriger oder der selbstbestimmten Gestaltung des Pflegealltags durch den Pflegebedürftigen selbst. So können mit diesem Geld Aufwendungen zur Betreuung durch einen professionellen Pflegedienstleister finanziert werden. Entlastungsbeträge, die in einem Monat nicht vollkommen ausgeschöpft wurden, können auf die folgenden Kalendermonate übertragen werden. Bleiben am Ende eines Kalenderjahres noch Leistungsbeträge übrig, können diese noch bis zum Ende des darauffolgenden Jahres verbraucht werden.

Beispiel:
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1-5 können den Entlastungsbetrag für pflegerische Tätigkeiten oder für Tätigkeiten zur Haushaltshilfe einsetzen. Lediglich Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag zusätzlich für die Unterstützung im Bereich der körperlichen Selbstversorgung durch einen ambulanten Dienst nutzen. 

Sozialhilfe

Einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, für den Rest müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen. Dieser Eigenanteil fällt je nach Leistungen (ambulant, stationär) unterschiedlich hoch aus. Wenn das eigene Vermögen bzw. Einkommen dafür allerdings nicht ausreicht, kann "Hilfe zur Pflege" beantragt werden. Das ist eine Leistung aus der Sozialhilfe, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann:

  • Eine Einstufung in Pflegegrad 2-5 durch den Medizinischen Dienst liegt vor.
  • Das eigene Einkommen (sowie das Einkommen des Lebenspartners) reicht nicht aus.
  • Es liegen keine anderweitigen finanziellen Mittel (zum Beispiel private Pflegezusatzversicherung) vor.

Info:
Bei der Antragstellung von Hilfe zur Pflege wird Pflegebedürftigen ein angemessener Hausrat, ein angemessenes Wohneigentum sowie ein Schonvermögen von 10.000 Euro gewährt. Kinder können ab einem  jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro zur Unterhaltszahlung (Elternunterhalt) herangezogen werden.

Tipp:
Die Pflegekosten sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Kinder vor der finanziellen Last im Pflegefall. 


Mehr zum Thema: Pflegekosten
Ausführliche Informationen zum Thema Pflegeaufwendungen, welche Kosten die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt und mit welchem Eigenanteil Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rechnen müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag  "Gesetzliche Pflegeversicherung: Reichen die Leistungen?".


Beratung und Kursangebote

Beratung

Pflegebedürftige und deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich individuell zur persönlichen Pflegesituation beraten zu lassen oder an einer Gruppenberatung teilzunehmen. Hier steht die Pflegekasse als erste Anlaufstelle für die Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege oder Pflegekosten zur Verfügung. Weiterhin bieten die örtliche Diakonie oder Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz eine Beratung an.

Pflegekurse

Neben der finanziellen Unterstützung wünschen sich vor allem pflegende Angehörige häufig konkrete Hilfe und Tipps zur Bewältigung des Pflegealltags. Daher gibt es Pflegekurse für pflegende Angehörige, die häufig von Pflegediensten oder Bildungseinrichtungen, zum Beispiel der Volkshochschule, durchgeführt werden. Verantwortlich für das kostenlose Angebot an Pflegekursen sind die Pflegekassen, bei denen Sie sich über das Kursangebot in Ihrer Region informieren können. Pflegekurse können auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung oder online durchgeführt werden.

Tipp: Psychologische Hilfe 
Gerade wenn es um die Bewältigung der persönlichen Erfahrung mit einem pflegebedürftigen Angehörigen geht, sind Selbsthilfegruppen eine gute Möglichkeit, um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Informieren Sie sich zum Beispiel bei den örtlichen Sozialdiensten über Hilfe in Ihrer Nähe.

Info:
Unter www.wege-zur-pflege.de bietet das Bundesgesundheitsministerium ein umfangreiches Online-Angebot zum Thema Pflege an und beantwortet übersichtlich häufig gestellte Fragen zur Pflegeberatung.

 

Kurz zusammengefasst: Angehörige pflegen: Diese Möglichkeiten und Hilfe gibt es.

  • Für die Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen gibt es verschiedene Pflegeoptionen, wie häusliche Pflege, ambulante Pflege, teilstationäre oder vollstationäre Pflege
  • Die häusliche Pflege hat für Pflegebedürftige den Vorteil, dass eine Betreuung in gewohnter Umgebung und durch nahe Angehörige stattfinden kann. Diese Nähe kann bei pflegenden Angehörigen jedoch zu zeitlicher, finanzieller und emotionaler Belastung führen.
  • Wenn eine häusliche Pflege durch Angehörige nicht möglich ist, gibt es Angebote der ambulanten oder teilstationären Pflege, wie Tages- oder Nachtpflege, sowie der vollstationären Pflege (auch als Kurzpflege möglich).
  • Als konkrete Unterstützung für die Pflege von Angehörigen gibt es sowohl finanzielle Hilfe als auch Beratungs- und Kursangebote.
  • Finanzielle Hilfe: Pflegebedürftige bekommen je nach Pflegegrad ein monatliches Pflegegeld, welches sie zum Beispiel als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige nutzen können. Weiterhin bietet der monatliche Entlastungsbetrag die Möglichkeit, pflegende Angehörige durch einen professionellen Pflegedienst zu unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) möglich.
  • Beratungs- und Kursangebote: Die gesetzlichen Pflegeversicherungen gelten für Pflegebedürftige und deren Angehörige als erste Anlaufstelle, wenn es um die individuelle Beratung zur familiären Pflegesituation geht. Für Hilfe rund um den Pflegealltag gibt es Pflegekurse, die von den Pflegekassen kostenlos angeboten
    werden. 

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