Wenn’s mal zu glatt gelaufen ist: die Unfallversicherung

Manchmal entscheidet ein einziger Moment der Unachtsamkeit darüber, ob Sie die nächsten fünf Wochen im Krankenhaus verbringen oder nicht. Bei Schnitten, Prellungen oder gar Brüchen bleibt der Besuch beim Arzt nicht aus. In besonders schlimmen Fällen müssen Krücken oder sonstige Spezialanfertigungen her, damit Sie mit den Folgen des Unfalls leben können. Daraus entstehen Kosten – und je höher die sind, umso mehr ist Ihre finanzielle Sicherheit gefährdet. Die Unfallversicherung greift ein.

Wie funktioniert das?

Sollten Sie nach einem Unfall bleibende Schäden davontragen, zahlt die Unfallversicherung Ihnen einen Geldbetrag, damit die Folgen des Unfalls Sie finanziell nicht lähmen. Folgendes Szenario:  Beim Skifahren erleiden Sie einen komplizierten Trümmerbruch, der Sie dauerhaft beim Gehen beeinträchtigt. Hierfür zahlt die Unfallversicherung eine vereinbarte Summe.

Ein weiteres Beispiel: Sie rutschen auf einer Treppe ungünstig aus, verstauchen sich den Knöchel und müssen daraufhin eine Woche lang das Bett hüten. Während dieser Zeit können Sie als Selbstständiger nicht zur Arbeit gehen, weswegen Sie kein Geld verdienen. Diesen Einkommensverlust kompensiert die Versicherung ebenfalls.

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“, besagen die   Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen des GDV.

Die kleine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Statt einer Ersatzzahlung für spezielle Leistungen können Sie auch monatliche Rentenzahlungen vereinbaren. Aus diesem Grund nennt man die Unfallversicherung ab und zu auch die kleine Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings müssen Sie – im Gegensatz zur „großen“ BU – keine so rigorosen Gesundheitstests über sich ergehen lassen. Darum können Sie auch dann für einen bestimmten Gesundheitsstandard sorgen, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung Ihren Antrag ablehnen. Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter müssen Sie beim Abschluss der Unfallversicherung aber dennoch angeben. Der Versicherer benötigt diese Daten zur Berechnung der Beitragshöhe.

Alle Hauptbausteine

Ähnlich wie die private Krankenversicherung zeichnet sich auch die Unfallversicherung durch eine enorme Flexibilität aus. Sie können aus diversen Leistungen auswählen und Ihren ganz individuellen Vertrag zusammenstellen.

  • Invaliditätskapital
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
  • Unfallrente
  • Todesfallleistung
  • Kosmetische Operationen und Bergungskosten sind meistens obligatorisch enthalten

Zusatzbausteine

Für bestimmte Kundenbedürfnisse bietet sich folgender Schutz an:

  • Kinderunfallversicherung
  • Kinder-Invaliditätszusatzversicherung (KIZ)
  • Seniorenunfallversicherung (die gesetzliche Unfallversicherung wirkt nach dem Eintritt ins Rentenalter nicht mehr)
  • Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung

Betriebliche Gruppenunfallversicherung (Arbeitgeber können damit ihre Arbeitnehmer absichern)

Privat oder gesetzlich?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung und hilft nur bei Unfällen oder Krankheiten, die irgendwie von der Arbeit, der Sie nachgehen, ausgelöst werden. Zu den Arbeitsunfällen zählen dabei auch Unfälle, die entweder auf dem Weg zur oder von der Arbeit geschehen. Auch gesetzlich festgelegt sind das Verletztengeld, die Verletztenrente und das Hinterbliebenengeld. Sollte Ihnen aber beim Sport, in den Ferien oder im Haushalt ein Unfall passieren, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Generell sollten Sie die Entscheidung darüber, ob Ihnen eine BU ausreicht oder ob Sie eine Unfallversicherung abschließen wollen, erst nach ausführlicher Beratung fällen. Die private Variante deckt wesentlich mehr Schadensfälle ab als ihr gesetzlicher Gegenpart.

Und zum Schluss

Wichtig zu beachten ist auf jeden Fall der Progressionsfaktor. Er bestimmt darüber, wie viel Geld Ihnen im Falle einer Invalidität zusteht. Er geht über die regulären Prozentsätze des Invaliditätssatzes hinaus. Bei einer Invalidität von beispielsweise 80 Prozent kann damit ein Satz von 200 Prozent vereinbart werden.

Ebenfalls wichtig: Die Unfallversicherung deckt keine Unfälle ab, die entweder durch hohen Alkohol- oder Drogenkonsum ausgelöst werden. Auch bei Unfällen, die im Zuge schwerer Straftaten zustande kommen, leistet sie nicht. Unfälle durch Kriegshandlungen oder psychische Störungen sind auch ausgeschlossen. Sie sollten für einen vollen Überblick über die Leistungen und Einschränkungen auf jeden Fall über das Kleingedruckte im Vertrag Bescheid wissen.

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