Zum Schutz der eigenen vier Wände: Die Wohngebäudeversicherung

Deutschland, Sommer 2013: Im ganzen Land gibt es Überflutungen. Passau erlebt das schlimmste Hochwasser seit der ersten Flutmarke am Rathausturm, schlimmer noch als die Flut von 1501. Hunderttausende Menschen sind betroffen, vielen fällt ihr Hab und Gut dem Wasser zum Opfer. (http://www.spiegel.de/panorama/rekordhochwasser-in-deutschland-leben-nach-der-flut-a-909187.html ) Steckt dann auch noch das gesamte Vermögen in den eigenen vier Wänden, steht der Eigentümer vor dem Aus – es sei denn, er hat eine Wohngebäudeversicherung.

Die Rahmenbedingungen

Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt sämtliche Schäden, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Eigenheim entstehen. Brennt ein Haus bis auf das Fundament ab oder das oben erwähnte Hochwasser zerstört das Eigenheim, deckt die Versicherung die Baukosten eines gleichwertigen Hauses zu aktuellen Preisen ab. Dies ist beim Abschluss des Vertrages zu vereinbaren. Zu den abgedeckten Kosten gehören zum Beispiel der Abriss der Ruinen und die Sicherung des Grundstücks. Auch der Architekt, der die Planung und den Neubau übernimmt, erhält sein Geld von der Versicherung.

Die gleitende Neuwertversicherung

Haben Sie eine gleitende Neuwertversicherung in Ihren Vertrag mit eingeschlossen, so wird Ihnen das Haus exakt so ersetzt, wie es vor dem Schadensfall bestand. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wiederherstellungskosten mittlerweile höher sind als der Preis des Hauses selbst.

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden sinnvoll, der plant, ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Vor allem die wegen des Klimawandels immer schwereren Stürme und Überflutungen gefährden das Eigenheim.

Was ist abgesichert?

Abgedeckt von der Wohngebäudeversicherung sind die folgenden Schadensfälle:

  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Sturm & Hagel
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Überspannung

Zusatzmodule

  • Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
  • Photovoltaik / Solarthermie / Geothermie / Wärmepumpenanlagen
  • Vandalismus

Sie müssen mindestens 50 Prozent eines Hauses für private Zwecke nutzen, um es privat versichern zu können. Nutzen Sie den Raum stattdessen gewerblich, können Sie keine Privatversicherung darauf abschließen. Im Übrigen ist es Ihnen möglich, Solaranlagen, Antennen und Garagen ebenfalls mitzuversichern. Zusammen mit allen Anbauten oder Geräten, die ebenfalls mit zum Haus gehören. Kleinere Unfälle und Schäden sind damit auch kein finanzielles Problem mehr.

Ebenfalls versicherbar

  • Hundehütten (Achtung: Der dazugehörige Hund wird nicht extra versichert)
  • frei stehende Garagen
  • Wegbeleuchtungen
  • Einfriedungen
  • Masten und Freileitungen
  • Gartenhäuser

Auch noch wichtig

Überflutungen, Starkregen und andere Wasserschäden werden normalerweise von der Elementarschadenversicherung abgedeckt. Manche Versicherer „verstecken“ diesen Zusatz allerdings innerhalb der Wohngebäudeversicherung. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung müssen Sie daher gezielt abbestellen, sollte eine davon unerwünscht in Ihrem Vertrag auftauchen. Wenn Sie zum Beispiel weder an einem Fluss noch auf Sylt wohnen, müssen Sie sich nicht unbedingt vor Hochwasser schützen.

Sollten Sie das Haus über einen längeren Zeitraum verlassen oder einer Ausnahmesituation aussetzen, teilen Sie Ihrem Versicherer das unbedingt mit. Dieses Prinzip wird Gefahrenerhöhung genannt. Es bereitet den Versicherer im schlimmsten Fall darauf vor, dass Schäden entstehen können, die in Ihrer Anwesenheit nicht passieren würden. Tritt dann doch ein Schadensfall ein, informieren Sie Ihren Versicherer möglichst schnell darüber. Beweismaterial wie Foto- oder Videoaufnahmen sind bei der Abwicklung immer hilfreich.

Vermieten Sie das Gebäude und der Mietvorgang wird durch einen Notfall abgebrochen, tritt der Mietausfall in Kraft. In diesem Fall zahlt Ihnen die Versicherung eine Kompensation für „verlorene“ Mietzahlungen.

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