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Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige in Deutschland

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Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft und verdienen dafür sowohl angemessene Anerkennung als auch finanzielle Unterstützung. Angesichts der enormen Pflegekosten können sich viele Menschen, die keine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben, weder eine Vollzeitpflege zu Hause noch einen Platz im Pflegeheim leisten. Umso bedeutsamer ist daher für viele die Pflege durch ihre Angehörigen.

Was ist eine Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige?

Eine Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen erhalten können, die sich um einen pflegebedürftigen Verwandten kümmern. Diese Entschädigung soll den Aufwand und die Kosten, die durch die Pflege entstehen, zumindest teilweise ausgleichen.

Pflegende Angehörige übernehmen oft erhebliche Verantwortung und Aufwand, der sowohl körperlich als auch emotional belastend sein kann. Eine Aufwandsentschädigung soll hierfür eine Anerkennung und finanzielle Entlastung bieten.

Wer hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung?

Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben in der Regel Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung betreuen. Dabei muss der Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen berücksichtigt werden, da die Höhe der Leistungen davon abhängt.

Voraussetzung für den Anspruch ist häufig, dass die pflegende Person nicht erwerbsmäßig pflegt und die Pflege regelmäßig und in erheblichem Umfang durchführt. Die genauen Regelungen und Anspruchsvoraussetzungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Wie wird die Aufwandsentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Aufwandsentschädigung basiert in der Regel auf dem Pflegegrad des pflegebedürftigen Angehörigen. Die Pflegekassen haben dafür spezifische Richtlinien, die festlegen, welcher Pflegegrad welche finanzielle Unterstützung beinhaltet.

Zusätzlich können auch andere Faktoren wie der zeitliche Aufwand und die Art der Pflegeleistungen eine Rolle spielen. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt genau zu informieren, um die korrekte Berechnung vornehmen zu können.

Wie und wo kann man die Aufwandsentschädigung beantragen?

Die Aufwandsentschädigung kann bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden. Dafür muss in der Regel ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und der Pflegegrad des Angehörigen festgestellt werden.

Es empfiehlt sich, sich vorab bei einem Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse ausführlich beraten zu lassen. Diese Stellen können auch beim Ausfüllen der Anträge und der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen unterstützen.


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Weitere Unterstützung: Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Als pflegende Person können Sie durch Ihre Pflegetätigkeit zudem Rentenansprüche erwerben, indem die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie entrichtet. Dies dient dazu, Ihre soziale Absicherung zu stärken und potenzielle Rentenminderungen aufgrund reduzierter Erwerbstätigkeit während der Pflege zu kompensieren.

Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad des Pflegebedürftigen: Die zu pflegende Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Umfang der Pflege: Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  3. Nicht erwerbsmäßige Pflege: Die Pflege erfolgt unentgeltlich oder gegen ein Entgelt, das das Pflegegeld nicht übersteigt.
  4. Erwerbstätigkeit: Sie sind neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
  5. Häusliche Pflege: Die Pflege findet im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt.

Antragstellung:

Um die Beitragszahlung zur Rentenversicherung zu veranlassen, müssen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" ausfüllen. Die Pflegekasse prüft daraufhin, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, und meldet Sie bei der Rentenversicherung an.

Höhe der Rentenbeiträge:

Die Höhe der Beiträge, die die Pflegekasse für Sie zahlt, richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Die Pflegekasse legt dabei ein fiktives Einkommen zugrunde, auf dessen Basis die Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden. Je höher der Pflegegrad und der Pflegeaufwand, desto höher fällt das fiktive Einkommen und somit die Rentenbeiträge aus.

Auswirkungen auf Ihre Rente:

Die durch die Pflege erworbenen Rentenpunkte erhöhen Ihre spätere Altersrente. Die genaue Erhöhung hängt von der Dauer und dem Umfang der Pflegetätigkeit sowie dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Beispielsweise kann ein Jahr Pflege bei Pflegegrad 2 zu einer monatlichen Rentenerhöhung von etwa 9,59 Euro führen.

Besonderheiten für Rentner:

Auch wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, können Sie durch Pflegetätigkeit zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Hierfür müssen Sie von der Vollrente in eine Teilrente wechseln, beispielsweise in Höhe von 99,99 %. Dadurch werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die Ihre Rente erhöhen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit können Sie wieder zur Vollrente zurückkehren.

Es ist empfehlenswert, sich individuell bei der Pflegekasse oder der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Wichtige Tipps und Ressourcen für pflegende Angehörige

Es ist ratsam, sich umfassend über die Rechte und Ansprüche als pflegender Angehöriger zu informieren. Pflegestützpunkte, Pflegekassen und spezielle Beratungsstellen bieten wertvolle Unterstützung und Informationen.

Weiterhin sollte man sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es durch ambulante Pflegedienste, Selbsthilfegruppen oder Beratungsangebote. Die Pflege eines Angehörigen kann sehr belastend sein, daher ist es wichtig, auch auf die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden zu achten.

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