Wenn ein Mensch stirbt, bringt das nicht nur Trauer und Schmerz mit sich, sondern leider auch organisatorische Dinge, die geregelt werden müssen. Allen voran natürlich eine würdevolle Bestattung. Neben der Frage, mit welchen Beerdigungskosten man rechnen muss, fragt man sich auch schnell, wer diese zahlt. Insbesondere, wenn keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, können die Kosten schnell vier- bis fünfstellig werden.
Wer zahlt eigentlich die Beerdigungskosten?
Diese Frage ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einfach beantwortet. Die Kosten für die Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben. Wenn ein einzelner Erbe die Beerdigung zahlt, hat er die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen! Die Beerdigung sollte im angemessenen Rahmen stattfinden. Die aufzuteilenden Kosten betreffen nur Hauptkosten der Beerdigung, nicht aber zum Beispiel die Anreise von Angehörigen oder Gästen.
Doch was ist, wenn die Umstände gar nicht "so einfach" zu beurteilen sind? So stellt sich bei vielen beispielsweise die Frage:
Was passiert, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Das kommt insbesondere dann vor, wenn der Verstorbene Schulden vererbt. Dann muss die Sozialkasse des Bundeslandes laut § 1936 BGB die Kosten übernehmen. Meist folgt zuvor eine Suche nach weiteren nahen Angehörigen. Wenn keine Erben vorhanden sind oder alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, heißt das dennoch noch nicht, dass die Kosten vom Staat getragen werden. Die Beerdigungskosten sind dann im Rahmen der Unterhaltspflicht zu betrachten. So werden dann in absteigender Reihenfolge zunächst Ehepartner/eingetragener Lebenspartner, wenn es die nicht gibt, die Kinder, andernfalls die Eltern, danach Geschwister, Großeltern und Enkelkinder zur Kasse gebeten.
Wie zahlen geschwister anteilig die beerdigungskosten?
Gibt es mehrere Geschwister, die als nächste Angehörige des Verstorbenen gelten, werden diese anteilig zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten. Dabei ist es unerheblich, welcher Geschwisterteil der ältere oder jüngere ist, genauso wenig spielt es eine Rolle, ob bspw. nie ein Kontakt zu dem verstorbenen Bruder oder Schwester bestand. Für die Bestattungskosten müssen alle Geschwister zu gleichen Teilen aufkommen. Auch das Ausschlagen des Erbes ändert daran nichts.
Was ist, wenn die Erben oder Angehörigen die Bestattungskosten nicht tragen können?
In der Regel kommt nach § 74 SGB XII die Sozialhilfe für die Bestattung auf. Die Pflicht wird in der Regel nicht auf "nachrangige" Angehörige weitergegeben.
Welche Kosten übernimmt die Sozialbestattung?
- Jede Bestattungsart
- Krematorium
- Aufbahrung
- Trauerhalle
- Friedhof
- Trauermusik
- Überführung
- Sarg
- Urne
- hygienische Versorgung
- Erledigung der Formalitäten
- Sargträger
- Trauerredner
Welche Kosten sind nicht Bestandteil der Übernahme der Sozialkassen?
- Dauergrabpflege
- Trauerkleidung
- Reisekosten Trauergäste
- Leichenschmaus
- Traueranzeigen
Sie wollen wissen, mit welchen Beerdigungskosten Sie für einen Angehörigen oder gar sich selbst rechnen müssten? Mit unserer Excel-Vorlage zur Berechnung der Bestattungskosten können Sie jetzt ganz einfach individuell eine Kostenaufstellung errechnen lassen.