Im Pflegefall keine finanziellen Sorgen haben und die Kinder nicht belasten: Immer mehr Menschen wünschen sich eine ausreichende Absicherung für den Pflegefall, denn die Kosten für Pflegeleistungen in Deutschland sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. So liegt der durchschnittliche Eigenanteil für eine vollstationäre Betreuung im Pflegeheim unabhängig vom Pflegegrad bei monatlich 2.468 Euro. Nicht selten droht Pflegebedürftigen die Gefahr der Altersarmut.
Durch eine private Pflegezusatzversicherung können Sie sich vor der hohen finanziellen Belastung im Pflegefall schützen. Doch welche Versicherung ist die richtige? Warum eine Pflegetagegeldversicherung besonders sinnvoll ist und welche Unterschiede es im Vergleich zur Pflegerentenversicherung gibt, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Warum ist eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll?
Im Pflegefall zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegeaufwendungen – den Rest müssen Pflegebedürftige selbst übernehmen. Diese finanzielle Last kann das eigene Vermögen, das Eigenheim und sogar das Vermögen der Kinder bedrohen. Die Pflegetagegeldversicherung dient dem Zweck ein solches Pflegerisiko abzusichern. Mit einer Pflegetagegeldversicherung schließen Sie die Kostenlücke im Pflegefall und decken so die Aufwendungen ab, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Ein Vorteil der Pflegetagegeldversicherung ist die flexible Verwendung der monatlichen Versicherungsleistung, die nicht an den Nachweis von Pflegeleistungen von externen Pflegedienstleistern gekoppelt ist. Pflegebedürftige erhalten somit 100% vereinbarte Leistung zur freien Verfügung – egal ob für häusliche, ambulante oder stationäre Pflege.
Was ist der Unterschied zwischen einer Pflegetagegeldversicherung und einer PflegerenteNversicherung?
Sowohl die Pflegetagegeldversicherung als auch die Pflegerentenversicherung dienen der lebenslangen Absicherung des Pflegerisikos. Versichert werden kann bei beiden eine Pflegebedürftigkeit häufig erst ab dem Pflegegrad 2. Bei Eintritt und Nachweis einer Pflegebedürftigkeit steht der versicherten Person die vereinbarte Versicherungsleistung flexibel nutzbar zur Verfügung, um somit die Eigenbeteiligung für Pflegeleistungen decken zu können. Alternativ kann auch pflegenden Angehörigen oder Betreuern mit dem Geld eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine festgelegte Summe als Sofortleistung zu vereinbaren, wenn zum Beispiel Umbauten im Wohnbereich für den Pflegebedürftigen durchgeführt werden müssten.
Trotz einiger Gemeinsamkeiten liegen den beiden Versicherungsvarianten verschiedene Vertragsmodelle zu Grunde:
- Pflegetagegeldversicherung = Sachversicherung oder Krankenversicherung
- Pflegerentenversicherung = Lebensversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist als Sach- oder Krankenversicherung zur Absicherung des Pflegerisikos konzipiert, weshalb die Höhe der monatlichen Beitragszahlung von der Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Person abhängt. Je jünger ein Versicherungsnehmer ist, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Diese können meist während der Laufzeit flexibel angepasst und mit einer Dynamik versehen werden, so dass ein Wertverlust durch Inflation über die Jahre aufgefangen werden kann. Auch wenn mit der Versicherung ein festgelegter Tagesgeldsatz vereinbart wird, erhalten versicherte Personen die Versicherungsleistung monatlich ausbezahlt – ein Leben lang.
Pflegerentenversicherung
Im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung ist die Pflegerentenversicherung eine Lebensversicherung mit Sparplan. Neben der Absicherung des Pflegerisikos werden durch das Ansparen von Kapital Rückkaufswerte bis zum Ende der Beitragszahlung aufgebaut. So erhalten Versicherungsnehmer bei Eintritt des Pflegefalls eine monatliche Rente, um den Eigenanteil an den Pflegeleistungen oder sonstige Aufwendungen flexibel bezahlen zu können. Die Beiträge für eine Pflegerentenversicherung sind ebenfalls flexibel gestaltbar – egal, ob als monatlicher Beitrag, Einmalzahlung oder kombinierte Zahlung – und können je nach Variante mit einer Dynamik versehen werden. Optional besteht häufig die Möglichkeit, eine Todesfallleistung zu vereinbaren.
Tipp:
Noch mehr Details zum Vergleich einer Pflegetagegeldversicherung mit einer Pflegerentenversicherung erhalten Sie beispielhaft in unserem IDEAL Überblick. So viel sei vorab verraten: beide Versicherungen lassen sich auch miteinander kombinieren.
Kann man eine Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
Die meisten privaten Pflegezusatzversicherungen verlangen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Gesundheitsprüfung. Häufig werden Gesundheitsfragen über Vorerkrankungen der letzten Jahre abgefragt. Je nach Krankheits- bzw. Genesungszustand werden Erkrankungen in leicht bis schwer versicherbare Erkrankungen eingestuft, was Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Beiträge (Risikozuschläge durch den Versicherer) hat. Private Versicherer haben das Recht auf Grund einer schwerwiegenden Vorerkrankung einen Versicherungsantrag abzulehnen.
Alternativ:
Die sogenannte Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegetagegeldversicherung, die ohne vorherige Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann und mit 60 Euro im Jahr vom Staat gefördert wird. Versicherungen müssen dafür allerdings bestimmte Auflagen erfüllen, zum Beispiel Mindestleistungen für jeden Pflegegrad (Pflegegrad 1 = 60 Euro; Pflegegrad 5 = 600 Euro), die monatlich ausgezahlt werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf außerdem noch nie eine Pflegeleistung vom Antragsteller bezogen worden sein.
Tipp:
Noch mehr Details zur Pflege-Bahr-Versicherung erhalten Sie online auf dem Informationsportal des Bundesgesundheitsministeriums.
Was kostet eine Pflegetagegeldversicherung?
Eine Pflegetagegeldversicherung ist im Vergleich zur Pflegerentenversicherung günstiger, da sie keinen Anspar-Anteil im Beitrag enthält. Generell kommt es bei den Kosten einer Pflegetagegeldversicherung auf verschiedene Faktoren an:
- Versicherte Pflegegrade
- Vereinbarung einer Beitragsdynamik
- Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
- Sofortleistungen, etc.
Beispiel:
Frau; 35 Jahre alt; Beruf: selbständig; garantierte Pflegerente: Pflegegrad 3 (500 Euro), Pflegegrad 4 + 5 (800 Euro); monatlicher Beitrag IDEAL PflegeTagegeld = 17,70 Euro.
Fazit: Warum eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll ist.
- Versicherungsleistungen sind nicht zweckgebunden und daher flexibel einsetzbar für häusliche, ambulante oder stationäre Pflege – ein Leben lang.
- Besonders Pflegebedürftige in häuslicher bzw. ambulanter Pflege profitieren vom flexiblen Einsatz der Versicherungsleistungen, da pflegende Angehörige oder private Betreuer eine Aufwandsentschädigung erhalten können.
- Im Vergleich zur Pflegerentenversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung günstiger, da kein zusätzliches Kapital angespart wird.
- Je jünger die versicherte Person bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge aus.
- Versicherungsleistungen werden monatlich bezahlt.
- Die Pflege-Bahr-Versicherung (staatliche geförderte Pflegetagegeldversicherung) kann auch ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wenn Versicherungen bestimmte Auflagen erfüllen.
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