Private Rentenversicherung: 6 Fakten zu Arten, Kosten und Kündigung

Für einen unbeschwerten Ruhestand ohne finanzielle Sorgen ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche private Rentenversicherung unverzichtbar. Nur so sichern Sie Ihren Lebensstandard auch im Alter und vermeiden eine Bedarfslücke, die Ihnen das Leben später schwer machen kann. Doch welche Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung gibt es eigentlich, mit welchen Kosten müssen Sie rechnen und fallen eventuell sogar Steuern an? Was, wenn Sie eine private Rentenversicherung kündigen wollen? Wir gehen den 6 häufigsten Fragen zur privaten Rentenversicherung nach und klären wichtige Fakten für Ihre persönliche Altersvorsorge.

 

1. Ab wann macht eine private Rentenversicherung Sinn?

Eine private Rentenversicherung ist allgemein sinnvoll, weil die gesetzliche Rentenversicherung Ihren Finanzbedarf im Alter nicht decken kann. Die gesetzliche Rentenversicherung ist lediglich die Basis Ihrer Altersvorsorge, denn durch Inflation, Finanzkrisen und dem demographischen Wandel wird das Rentensystem so belastet, dass die Höhe Ihrer monatlichen Rente später nicht für die Deckung Ihres Lebensstandards ausreichen wird. Diese Versorgungslücke lässt sich nur durch eine private Rentenversicherung schließen. Wie Sie Ihre aktuelle Versorgungslücke berechnen und entsprechend schließen, haben wir in den "3 Säulen der Altersvorsorge" erklärt.

Je früher Sie mit Ihrer privaten Altersvorsorge anfangen, desto höher kann Ihr Erspartes bzw. Ihr Ertrag später ausfallen. Zusätzlich können die monatlichen Beiträge geringer werden, wenn Sie eine längere Laufzeit wählen. Es lohnt sich also schon in jungen Jahren mit der privaten Rentenvorsorge zu beginnen.

2. Welche Arten der privaten Rentenversicherung gibt es und wie werden sie ausgezahlt?

Es gibt verschiedene Arten der privaten Rentenversicherung, um Ihren individuellen Finanzbedarf im Ruhestand abzusichern. Welche der folgenden Möglichkeiten für Sie geeignet ist, hängt von individuellen Faktoren wie Renditechancen, Ihrer Risikobereitschaft oder der gewünschten Flexibilität ab:

  • Klassische Renten- oder Lebensversicherung
  • Fondsgebunden Renten- oder Lebensversicherung
  • ETF-Rentenversicherung

Info:
Seit dem 1.1.2005 werden Neuabschlüsse einer (Kapital-)Lebensversicherung steuerlich nicht mehr gefördert. Deswegen werden heutzutage entweder Rentenversicherungen zur Altersvorsorge oder/und Risikolebensversicherungen für den Hinterbliebenenschutz abgeschlossen.

Klassische private Renten- oder Lebensversicherung

Mit der klassischen privaten Renten- oder Lebensversicherung sparen Sie auf eine monatliche Zusatzrente (lebenslang) oder eine große Einmalzahlung, die Ihnen nach Erreichen eines festgelegten Ruhestandsalters ausbezahlt wird. Eine vertraglich vereinbarte Verzinsung Ihrer Beiträge garantiert Ihnen eine Mindestsumme, wobei Sie durch eine Überschussbeteiligung die Chance haben, Ihren Ertrag aufzustocken. Diese Form der privaten Rentenversicherung ist für sicherheitsliebende Sparer geeignet.

Info:
Auf Grund der niedrigen Zinsen in den letzten Jahren bieten viele Versicherer mittlerweile neue klassische Rentenversicherungen an. Hierbei entfällt der Garantiezins im Ausgleich für einen größeren Aktienanteil, um die jährliche Rendite aus der Überschussbeteiligung erhöhen zu können. Die sogenannte Neue Klassik ist dadurch etwas risikobehafteter. Eine Auszahlung der Beitragssumme bleibt trotzdem garantiert. 

Fondsgebundene private Renten- oder Lebensversicherung

Eine fondsgebundene private Renten- oder Lebensversicherung ist für Anleger attraktiv, die hohe Renditen erzielen wollen. Um das Anlagerisiko zu minimieren, wird auf den sogenannten Cost-Average-Effekt - auch Durchschnittskosten-Effekt genannt - gesetzt, von dem vor allem Sparer profitieren, die langfristig und regelmäßig in eine fondsgebundene Rentenversicherung investieren. Bei niedrigem Kurs werden mehr und bei einem höherem Kurs weniger Aktienfondsanteile gekauft. So werden Kursschwankungen ausgeglichen. Auf lange Sicht minimieren Sie auf diese Weise Ihr Anlagerisiko und steigern Ihre Rendite.

ETF-Rentenversicherung

Eine weitere Vorsorgemöglichkeit zum Vermögensaufbau ist eine ETF (Exchange Traded Funds)-Rentenversicherung - eine Unterform der fondsgebundenen Rentenversicherung. Das Portfolio einer ETF-Rentenversicherung bildet einen bestimmten Aktienindex ab, zum Beispiel den deutschen DAX, und enthält Aktien oder Anleihen, der im Index vertretenen Unternehmen - in diesem Fall Aktien der 40 größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands. Eine ETF-Rentenversicherung ist als einfaches und transparentes Anlageprodukt konzipiert. Anleger wissen immer genau, in welche Aktien sie gerade investieren. Die Risikostreuung kann jedoch je nach ETF variieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, ETFs mit einem groß und breit aufgestellten Index (bis zu 4.000 Aktien bzw. Anleihen im Portfolio) zu bevorzugen. 

3. Was ist eine flexible private Rentenversicherung und für wen macht sie Sinn?

Im Vergleich zu einer klassischen privaten Rentenversicherung, bei der ein Sparplan mit fixen Beiträgen und einer festen Laufzeit festgelegt ist, kann bei einer flexiblen privaten Rentenversicherung die Höhe der monatlichen Beiträge herauf- oder herabgesetzt werden. Zwar bietet die klassische private Rentenversicherung die Möglichkeit, Beiträge auszusetzen oder eine Versicherung sogar stillzulegen, sie ist ansonsten jedoch an die vertraglich vereinbarten Konditionen gebunden. Bei einer flexiblen privaten Rentenversicherung kann sowohl die Einzahlung als auch die Auszahlung als Einmalbetrag, jährlicher Betrag oder monatlicher Betrag vereinbart werden. Sogar frühzeitige Entnahmen oder spätere Zusatzeinzahlungen sind möglich. Behalten Sie jedoch die Zinsgarantien und Wertentwicklungen im Blick, denn je nach Versicherungsanbieter können für die Flexibilität Gebühren anfallen. Diese Form der privaten Rentenversicherung bietet sich vor allem für Sparer an, die ihre Altersvorsorge flexibel gestalten wollen.

4. Was kostet eine private Rentenversicherung?

Sowohl bei einer klassischen als auch bei einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung können die Kosten variieren. Zu beachten ist der Unterschied zwischen Policen mit abgezinsten Abschlusskosten (sogenannte gezillmerte Tarife) und Verträgen, bei denen die Kosten des Versicherers pro gezahltem Beitrag entnommen werden (ungezillmerte Tarife). Bei der ersten Form werden die Beiträge der ersten Jahre genutzt, um einen Großteil der Abschluss- und Verwaltungskosten der Versicherung zu decken. Diese können je nach Versicherungsunternehmen variieren. Das führt dazu, dass angesammeltes Kapital erst später verzinst werden kann. Weiterhin fallen unterschiedliche Kosten für gewünschte Garantiesummen bei einem Versicherungsvertrag an.

Bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen sind die ETF-Varianten günstiger. Da ETFs sogenannte passive Fonds sind, die nicht laufend durch einen Fondsmanager verwaltet, sondern lediglich bei Änderung des jeweiligen Index angepasst werden, fallen hier weniger Kosten für Gebühren an (0,1 - 0,5 % p.a. im Vergleich zu aktiven Fonds über 1 % p.a.).

Lohnt sich eine private Rentenversicherung für Sie? Um das herauszufinden, haben wir unsere Excel-Vorlage entwickelt, mit der Sie einfach berechnen können, inwiefern eine private Altersvorsorge für Sie Sinn macht

Tipp:
Nicht nur die Abschlusskosten eines Versicherungsvertrages entscheiden darüber, wie lukrativ eine Vorsorgeversicherung ist. Auch die Ertragschancen spielen eine wesentliche Rolle. In jedem Fall sollten Sie die kompetente Beratung durch einen Fachberater in Anspruch zu nehmen, wenn es um Ihre Altersvorsorge geht.

Übrigens: wann sich eine Einmalzahlung in die private Rentenversicherung lohnt, haben wir in einem weiteren Beitrag erklärt.

5. Welche Steuern fallen bei einer privaten Rentenversicherung an?

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung, ob klassisch oder fondsgebunden, hängt in erster Linie von der Wahl eines der folgenden beiden Auszahlungsmodi ab:

  • Einmalzahlung
  • lebenslange monatliche Rente

Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung bei einer Kapitalauszahlung bzw. Einmalauszahlung ist vorteilhaft, sofern Ihr Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind. Dann fallen Steuern nur für die Hälfte der Erträge an. Diese vorteilhafte Besteuerung einer Rentenversicherung nennt man Halbeinkünfteverfahren oder auch die 12/62-RegelWenn Sie eine lebenslange monatliche Rente als Auszahlungsmodus wählen, wird die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung vorgenommen. Je nach Alter bei Erstauszahlung fallen dabei Steuern auf einen bestimmten Prozentsatz der monatlichen Auszahlung an. Auch dieses Verfahren bringt Ihnen einen Steuervorteil für Ihre private Rentenversicherung.

Beispiel Ertragsanteilsbesteuerung:
Bei Erstauszahlung Ihrer monatlichen privaten Rentenversicherung sind Sie 65 Jahre alt. Der monatliche Auszahlungsbetrag beträgt 1.000 Euro. Laut Berechnungstabelle fallen auf 18% Ihrer monatlichen privaten Rente Steuern an. Bei einem geschätzten Steuersatz von 30% im Rentenalter zahlen Sie also auf 180 Euro Ihrer privaten Rente (18%) 30% Steuern (gesamt 54 Euro).

Tipp:
ETF-Sparpläne gelten nicht als Versicherung. Gewinne werden daher u.a. mit 25% Kapitalertragssteuer jährlich versteuert. Wenn Sie eine ETF-Rentenversicherung abschließen, können Sie die oben genannten Steuervorteile nutzen!

6. Was passiert bei Kündigung einer privaten Rentenversicherung?

Wenn Sie einmal in finanzielle Schwierigkeiten geraten und daher Ihre private Renten- oder Lebensversicherung kündigen möchten, ist eine Freistellung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum die bessere Vorgehensweise. Zwar ist auch eine Stilllegung der Versicherung bis zum Versicherungsende möglich, aber nicht zu empfehlen. Der Grund dafür ist, dass besonders in den ersten Jahren Ihre Versicherung noch keine Erträge erzielt, da die Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers zunächst beglichen werden. Bei fondsgebundenen Versicherungen lohnt sich ein Blick auf den Rückkaufswert, bevor Sie eine Kündigung in Erwägung ziehen. Eine weitere Möglichkeit ist die Teilkündigungen bei einer Kapitalentnahme, wobei in vielen Fällen Stornoabschläge zu entrichten sind. Und auch ein Policendarlehen könnte eine Lösung für Ihre individuelle Finanzsituation sein. Informieren Sie sich vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung, welche Optionen Ihnen der Versicherer für den Notfall anbieten kann.

Achtung:
Besonders bei fondsgebundenen und ETF-Rentenversicherungen besteht das Risiko, dass frühzeitige Geldentnahmen während einer Kursniedrigphase zu Vermögensverlusten führen können. 

Zusammenfassung: 6 Fakten zur privaten Rentenversicherung

  • Je früher Sie mit der Einzahlung in eine private Rentenversicherung anfangen, desto höher können Ihre Ersparnisse für den Ruhestand ausfallen.
  • Ob eine klassische, fondsgebundene oder ETF-Rentenversicherung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem Wunsch nach Renditechancen, Flexibilität oder Ihrer Risikobereitschaft ab. Mit einer langfristig angelegten privaten Rentenversicherung haben Sie die besten Renditechancen.
  • Mit einer flexiblen privaten Rentenversicherung können Sie Ihre Altersvorsorge individuell anpassen. Sowohl Ein- als auch Auszahlungen können flexibel gestaltet werden und sogar frühzeitige Entnahmen oder spätere Einzahlungen sind möglich.
  • Die Kosten für eine private Rentenversicherung variieren je nach Vertragsart und beinhalten Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eventuelle Kosten für Garantien. Bei den fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen sind die ETF-Varianten günstiger. Vor allem die Ertragschancen sind bei der Wahl einer privaten Rentenversicherung zu beachten. Lassen Sie sich von einem Vorsorge-Experten beraten. 
  • Je nach Wahl des Auszahlungsmodus (Einmalzahlung oder monatliche Rente) profitieren Sie bei einer privaten Rentenversicherung von einem Steuervorteil nach dem Halbeinkünfteverfahren oder der Ertragsanteilsbesteuerung
  • Im Falle eines finanziellen Engpasses: Die Freistellung der Versicherungsbeiträge ist einer Stilllegung oder sogar Kündigung Ihrer privaten Rentenversicherung vorzuziehen. Auch eine Teilkündigung oder ein Policedarlehen sind möglich.

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