Private Rentenversicherung: Auszahlen lassen oder monatliche Rente?

Die Entscheidung, ob man seine private Rentenversicherung als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente auszahlen lässt, hat nicht nur persönliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern sollte auch steuerliche und versicherungstechnische Fakten einbeziehen. Dieser Tipp bietet eine umfassende Übersicht über die finanziellen Entscheidungskriterien, die bei dieser Wahl relevant sind. Der Fokus liegt dabei auf den steuerlichen Implikationen, den Beiträgen zur Krankenkasse und den langfristigen finanziellen Auswirkungen.

Einmalzahlung vs. Monatliche Rente: Was ist der Unterschied?

Bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel der IDEAL UniversalLife, mit eingeschlossenem Kapitalwahlrecht können Sie zwischen einer Einmalzahlung, einer monatlichen Auszahlung (Rente) oder einer Kombination beider Varianten wählen. Bei der Einmalzahlung erhalten Sie das angesparte Kapital Ihrer privaten Rentenversicherung in einer Summe. Dies kann besonders attraktiv sein, wenn Sie größere Investitionen planen oder Schulden tilgen möchten. Die monatliche Rente hingegen bietet Ihnen ein garantiert lebenslanges regelmäßiges Einkommen im Alter, was eine kontinuierliche finanzielle Sicherheit bedeutet. Diese können Sie verwenden, um Ihre monatlichen Kosten zu decken, zum Beispiel für Miete und Lebensmittel.

Private Rentenversicherung: Einmalzahlung und Steuern?

Die steuerliche Behandlung einer Einmalauszahlung aus einer privaten Rentenversicherung in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Dauer der Beitragszahlung.

  • Verträge ab 2005: Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist die Einmalauszahlung nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn der Versicherungsnehmer bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat. Dies wird als „Halbeinkünfteverfahren“ bezeichnet.

  • Verträge vor 2005: Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge aus der Versicherung unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Hierzu gehört, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt.

Besteuerung deR Kapitalerträge

Die Besteuerung bezieht sich auf die Erträge in der Auszahlung, also den Zins- oder Gewinnanteil, der über die eingezahlten Beiträge hinausgeht. Der eingezahlte Kapitalanteil bleibt steuerfrei.

Einfluss des persönlichen Steuersatzes

Die Besteuerung der Einmalauszahlung erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Empfängers im Jahr der Auszahlung. Dies bedeutet, dass die Höhe der Steuerlast stark von den individuellen Verhältnissen, wie dem Einkommen im Auszahlungsjahr, abhängt.

Steuererklärung und Abgeltungsteuer

Die Einmalauszahlung muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Eine Besonderheit ist, dass für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer nicht greift, da diese nur für Kapitalerträge aus Anlagen wie Aktien oder Fonds gilt, nicht jedoch für Lebensversicherungen.

Steuerliche Aspekte bei der Auszahlung als monatliche Rente

Die monatliche Rente aus einer privaten Rentenversicherung ist in Deutschland steuerpflichtig. Doch anders als bei Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit wird nicht die gesamte Rente besteuert. Stattdessen unterliegt nur ein bestimmter Prozentsatz der Besteuerung. Dieser Prozentsatz hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit konstant.

Der Ertragsanteil

Der steuerpflichtige Teil der Rente wird als "Ertragsanteil" bezeichnet. Dieser Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der Rente, der sich nach dem Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn richtet. Je älter eine Person bei Rentenbeginn ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil. Zum Beispiel liegt der Ertragsanteil für einen Rentenbeginn mit 65 Jahren bei 18 Prozent. Das bedeutet, dass nur 18 Prozent der monatlichen Rente steuerpflichtig sind.

Steuererklärung und Freibeträge

Die Rente muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Hier kann es von Vorteil sein, dass bestimmte Freibeträge, wie zum Beispiel der Altersentlastungsbetrag oder der Werbungskostenpauschbetrag, geltend gemacht werden können, was die Steuerlast mindern kann.

Progressionsvorbehalt

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder anderen Lohnersatzleistungen ist zu beachten, dass die Rente unter den Progressionsvorbehalt fallen kann. Dies bedeutet, dass die Rente zwar selbst nicht besteuert wird, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen kann.

Besonderheiten bei Riester-Renten

Die Riester-Rente, eine Sonderform der privaten Altersvorsorge, wird in der Auszahlungsphase vollständig besteuert. Hierbei kommt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung zum Tragen, bei dem die Beiträge aus unversteuertem Einkommen geleistet und die Rentenbezüge im Alter voll versteuert werden.


TIPP
Sie möchten mit ETFs für Ihre Rente vorsorgen? Vorsicht: mit einem ETF-Sparplan fallen 25 % Kapitalertragssteuer an - im Gegensatz zu einer ETF-Rentenversicherung (ETF-Police)! In unserem Tipp klären wir über die steuerlichen Vorteile einer ETF-Rentenversicherung gegenüber einem ETF-Sparplan auf.


Krankenkassenbeitrag bei Auszahlung der privaten Rentenversicherung

Monatliche Auszahlung und Krankenkassenbeiträge

Pflichtversicherte Rentner zahlen auf eine private Rente keine Krankenversicherungsbeiträge. Bei der Wahl einer monatlichen Rente aus einer privaten Rentenversicherung als freiwillig Versicherte müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenversicherung und dem steuerpflichtigen Anteil der Rente.

Einmalauszahlung und Krankenkassenbeiträge

Im Gegensatz zur monatlichen Rente fallen bei der Einmalauszahlung einer privaten Rentenversicherung in der Regel keine direkten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Dies kann ein wesentlicher finanzieller Vorteil dieser Auszahlungsform sein.

  • Keine direkte Beitragspflicht: Bei einer Einmalauszahlung wird das Kapital in einer Summe ausgezahlt und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Langfristige Betrachtung: Obwohl keine direkten Beiträge anfallen, sollte die langfristige finanzielle Planung berücksichtigt werden, da die einmalige Auszahlung keinen fortlaufenden Krankenversicherungsschutz gewährleistet.

TIPP

Wenn Ihre Rente noch in weiter Ferne liegt, aber Sie heute schon vorsorgen möchten, ist Flexibilität besonders wichtig. Erfahren Sie mit der IDEAL UniversalLife Ihre Zukunftsabsicherung selbst bestimmen können und welche Vorteile diese bietet, erfahren Sie in unserem Tipp!


KURZ ZUSAMMENGEFASST:

Die Entscheidung zwischen Einmalzahlung und monatlicher Rente hat langfristige finanzielle Auswirkungen. Eine Einmalzahlung bietet Flexibilität und die Möglichkeit, sofort über ein großes Kapital zu verfügen. Die monatliche Rente hingegen sichert ein lebenslang garantiertes, stetiges Einkommen und kann vor allem im hohen Alter von Vorteil sein. Die Entscheidung zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente aus Ihrer privaten Rentenversicherung hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Es ist wichtig, alle Aspekte sorgfältig zu betrachten und gegebenenfalls eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

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