Risikolebensversicherung oder Kapitalbildende Lebensversicherung? 5 wichtige Unterschiede

Finanzielle Sicherheit für die Liebsten im Sterbefall oder lieber zusätzliches Geld fürs Alter anlegen? Mit dieser Frage setzen sich viele Sparer auseinander, besonders wenn es um die Absicherung der Familie geht. Doch Versicherungen kosten viel Geld und die Auswahl der richtigen Versicherung sollte wohl überlegt sein. Besonders zwei Versicherungsvarianten rücken daher in den Vordergrund, wenn es um die finanzielle Sicherheit in der Zukunft geht: die Risikolebensversicherung und die kapitalbildende Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung). In diesem Beitrag vergleichen wir beide Versicherungsarten und verraten Ihnen die fünf wichtigsten Unterschiede, damit Sie die richtige Versicherung passend zu Ihrem Vorsorgeziel finden.

Was ist eine Lebensversicherung?

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Leistungsfall dann eintritt, wenn – je nach Versicherungsvariante – die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt oder nicht erlebt. Unter den Begriff Lebensversicherung fallen hauptsächlich zwei Versicherungsvarianten: zum einen die Risikolebensversicherung und zum anderen die Kapitallebens- oder Rentenversicherung (kapitalbildende Lebensversicherungen).  Hier gibt es wichtige Unterschiede, die man beachten sollte.

Der Unterschied: Lebensversicherung und Risikolebensversicherung

1. Zweck der Lebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung wird im Zuge des Todesfallschutzes abgeschlossen und dient der reinen Absicherung von Familie, Immobilie oder Unternehmen. Der Leistungsfall tritt dann ein, wenn die versicherte Person innerhalb der Versicherungslaufzeit verstirbt. Bei einer Kapitallebensversicherung wird der Todesfallschutz mit einer zusätzlichen Altersvorsorge in Form von Kapital kombiniert. Man versichert also nicht nur den Todesfall der versicherten Person innerhalb des Versicherungszeitraums, sondern es gibt auch eine Auszahlung bei Erleben des Versicherungsendes. Bei einer privaten Rentenversicherung erhält man als Todesfallschutz nur die Summe der eingezahlten Beiträge, dafür aber ab dem Renteneintrittsalter eine lebenslang garantierte Rente.

2. Kosten für Beiträge

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihren Todesfall schon günstig absichern. Je nachdem, welche Versicherungssumme und Laufzeit Sie individuell vereinbaren, fallen die Beiträge unterschiedlich hoch aus. Eine Kapitallebensversicherung hingegen sichert nicht nur das Todesfallrisiko ab, sondern spart gleichzeitig noch Geld für die Altersvorsorge an. Die Beiträge fallen daher höher aus, als bei einer Risikolebensversicherung. Bei einer Rentenversicherung entscheiden die gewünschte Rentenhöhe und das Eintrittsalter über die Höhe der Beiträge. Je früher man startet, desto günstiger ist der Beitrag.

3. Auszahlung der Versicherungssumme

Eine Risikolebensversicherung wird im Todesfall an die im Versicherungsvertrag festgelegte begünstigte Person ausbezahlt. In manchen Fällen kann eine Risikolebensversicherung auch schon zu Lebzeiten ausbezahlt werden, etwa dann, wenn die versicherte Person an einer unheilbaren und tödlichen Krankheit leidet. Die Versicherungssumme wird durch Einmalzahlung geleistet. Auf die Auszahlung können Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfallen.

Eine Kapitallebensversicherung sieht die Auszahlung der Versicherungsleistung sowohl im Sterbe- als auch im Erlebensfall vor. Zusätzlich zum angesparten Kapital hat der Versicherungsnehmer noch Anspruch auf Zinserträge – abzüglich der Risiko- und Verwaltungskosten. Auf Versicherungsverträge ab dem 01.01.2005 fallen Steuern (Halbeinkünfteverfahren) auf die Kapitalerträge an.

Bei einer privaten Rentenversicherung kann man wählen zwischen einer garantierten lebenslangen Verrentung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Bei der Kapitalauszahlung gilt für Verträge ab dem 1.1. 2005 steuerlich die gleiche Behandlung wie für die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung.


TIPP Rentenversicherung
Bei Versicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen Versicherungsnehmer die Kapitalerträge versteuern. Bei einer Rentenversicherung kann sowohl die einmalige Kapitalauszahlung als auch die lebenslange Verrentung gewählt werden. In der Praxis werden heute keine Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, sondern eher eine Kombination aus Renten- und Risikoversicherungen.


4. Rückkaufswerte und Kapital ansparen

Eine Risikolebensversicherung versichert einzig und allein das Todesfallrisiko. Wenn während der vereinbarten Versicherungslaufzeit kein Sterbefall eintritt, erhält der Versicherungsnehmer auch keine Versicherungsleistung nach Vertragsende. Im Gegensatz dazu verwendet eine Kapitallebensversicherung  einen Teil der Beiträge für das Todesfallrisiko und einen weiteren Teil zum Aufbau von Kapital. Damit werden Rückkaufswerte erworben, die später als private Altersvorsorge ausbezahlt und durch zusätzliche Zinserträge aufgestockt werden.

5. Flexibilität

Egal, ob Risikolebensversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung: Bei beiden Varianten haben Sie die Möglichkeit, Vertragskonditionen flexibel zu gestalten. Die vertraglichen Vereinbarungen für eine Risikolebensversicherung können Sie meistens mit Blick auf die Länge der Laufzeit oder die Höhe der Versicherungssumme anpassen. Auch das vorübergehende Aussetzen der Beitragszahlungen oder Stundungen sind in vielen Fällen möglich. Eine kapitalbildende Lebensversicherung können Sie ebenfalls noch flexibel anpassen, wenn es um Laufzeit oder Versicherungssumme geht. Allerdings orientiert sich die Laufzeit meist nach dem voraussichtlichen Eintrittsalter für den Ruhestand. Sollten Sie aus finanziellen Gründen eine Kapitallebensversicherung vor Ablauf des Versicherungsendes kündigen müssen, erhalten Sie eine Versicherungssumme entsprechend der angesparten Rückkaufswerte ausbezahlt, zuzügliche Steuern.

Kann man eine Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umwandeln?

Sie können eine Lebensversicherung von einer Risiko- in eine Kapitalvariante umwandeln. Achten Sie vor Abschluss einer Risikolebensversicherung darauf, ein Umwandlungsrecht in den Vertrag mit aufzunehmen, das es Ihnen ermöglicht, innerhalb von 10 Jahren die Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung umzuwandeln. So haben Sie eine zusätzliche Altersvorsorge.


TIPP
Wenn die Versicherungssumme bei einer Umwandlung von Risikolebensversicherung in kapitalbildenden Lebensversicherung nicht erhöht wird, ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht nötig.


Fazit

Ob Sie eine Risikolebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung) abschließen, hängt von Ihren persönlichen Vorsorgezielen ab. Wenn es Ihnen rein um die finanzielle Absicherung Ihrer Familie, Ihrer Immobilie oder Ihres Geschäftspartners über einen bestimmten Zeitraum geht, zum Beispiel über die Laufzeit einer Kreditfinanzierung, dann kommt eine Risikolebensversicherung in Frage. Diese zahlt die Versicherungssumme nur bei Eintritt des Todesfalls während der Vertragslaufzeit aus. Mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung, zum Beispiel einer privaten Rentenversicherung, sorgen Sie zusätzlich fürs Alter vor und können am Ende der Laufzeit wählen, ob Sie das angesparte Kapital als Einmalzahlung oder lebenslange Rente erhalten möchten.

 

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